Zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem dein Kind wohnt. Hier stehen alle zwölf, dazu die Regeln für Aufenthaltstitel und Partnermonate.
Von Elterngeld Help · Aktualisiert Juli 2026
Zuständige Stellen
12 Bezirks-Jugendämter
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Für Berlin verfügbar
In Berlin läuft Elterngeld über die Jugendämter der Bezirke, nicht über eine zentrale Stelle. Zwölf Bezirke, zwölf Ämter. Zuständig ist das Amt des Bezirks, in dem dein Kind wohnt.
Zieht ihr später um, bleibt dein altes Amt zuständig. Maßgeblich ist der Wohnsitz bei der ersten Antragstellung (§ 12 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Der Bezirkswechsel nach der Geburt ändert nichts an deiner Akte, auch wenn das neue Amt näher liegt.
Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ist die Sache kurz: Freizügigkeit heißt, es wird gar nicht erst geprüft. Bei einem Titel aus einem Drittstaat kommt es auf die Art des Titels an (§ 1 Abs. 7 BEEG).
Anspruch besteht unter anderem mit:
Kein Anspruch besteht bei Titeln, die zur Ausbildung, als Au-Pair, zur Saisonbeschäftigung, für den Europäischen Freiwilligendienst oder zur Arbeitsplatzsuche erteilt wurden.
Ein Sonderfall, der oft überrascht: Wer mit einem Studien-Titel (§ 16b AufenthG) oder zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG) hier ist, hat nur dann Anspruch, wenn er erwerbstätig ist, Elternzeit nimmt oder Leistungen nach dem SGB III bezieht. Ohne das nicht.
Der Titel muss in dem jeweiligen Lebensmonat gelten, für den du Elterngeld willst. Nicht bei Antragstellung, nicht irgendwann.
Läuft die Blaue Karte deines Partners im August ab und die Verlängerung ist im Dezember noch nicht entschieden, sind genau die Monate gefährdet, in denen er seine Partnermonate nehmen wollte.
Und dann greift eine zweite Regel: Partnermonate gibt es nur, wenn beide Eltern mindestens zwei Monate mit gemindertem Einkommen nehmen. Fällt einer aus, sind die zwei Extra-Monate weg. Sie wandern nicht zum anderen Elternteil.
Wenn bei euch ein Titel im Bezugszeitraum ausläuft, plant die Monate lieber früher. Das ist die Art von Detail, die ein Formular nicht abfragt.
Unser kostenloser Planer zeigt, was jede Aufteilung zahlt, bevor ihr euch festlegt.
Aufteilung durchrechnen →Unabhängig vom Pass gelten drei Dinge für alle:
Schick den Antrag an das Jugendamt deines Wohnbezirks. Per Post oder persönlich.
Charlottenburg-Wilmersdorf
Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin
Friedrichshain-Kreuzberg
Frankfurter Allee 35-37, 10247 Berlin
Adressen geprüft Juli 2026. Rechtsgrundlage: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Wahrscheinlich ja. Bei einem EU-Pass ohne weitere Prüfung, bei einem Titel aus einem Drittstaat kommt es auf die Art des Titels an. Blaue Karte, Niederlassungserlaubnis und die meisten Arbeitstitel reichen (§ 1 Abs. 7 BEEG).
Dann sind genau diese Monate gefährdet, denn geprüft wird pro Lebensmonat. Klärt die Verlängerung früh und legt die Partnermonate notfalls nach vorne. Ob der Titel verlängert wird, entscheidet die Ausländerbehörde, dazu können wir nichts sagen.
Nein. Zuständig bleibt das Jugendamt, das bei der ersten Antragstellung zuständig war (§ 12 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Die neue Adresse meldest du dort trotzdem.
Ja. Die Formulare sind öffentlich. Wir nehmen dir die Zeit ab und rechnen die Aufteilung durch. Wer es selbst machen will, nimmt unseren kostenlosen Rechner und die Checkliste.
Wir rechnen alle Varianten der Aufteilung durch, füllen deinen kompletten Antrag aus und schicken ihn dir unterschriftsreif zurück.
Antrag starten →