Zuständig ist das Bezirksamt des Bezirks, in dem dein Kind wohnt. Hier stehen alle sieben, dazu die Fehler, die in Hamburg Geld kosten.
Von Elterngeld Help · Aktualisiert Juli 2026
Zuständige Stellen
7 Bezirksämter
Unser Antrags-Service
Für Hamburg verfügbar
Wir sitzen selbst in Hamburg und haben unseren Antrag hier gestellt. Dieselben sieben Bezirksämter, dasselbe 23-Seiten-Formular.
Deshalb steht auf dieser Seite auch, was in der amtlichen Auskunft nicht steht: welche Frage hinterher aufschlägt, wann du besser früher abgibst und wo die Aufteilung mehr Geld bewegt als jede Formulierung im Antrag.
In Hamburg gibt es nicht eine Elterngeldstelle, sondern sieben. Zuständig ist das Bezirksamt des Bezirks, in dem dein Kind wohnt. Nicht dein Arbeitsort, nicht der Bezirk deiner Eltern.
Und wenn ihr danach umzieht: dein altes Bezirksamt bleibt zuständig. Maßgeblich ist der Wohnsitz bei der ersten Antragstellung (§ 12 Abs. 1 Satz 2 BEEG). In einer Stadt, in der viele mit Kind einmal den Bezirk wechseln, ist das die Frage, die hinterher kommt.
Elterngeld gibt es rückwirkend nur für drei Lebensmonate ab Antragseingang. Was davor liegt, ist weg, ohne Ausnahme.
Stellen kannst du den Antrag, sobald dein Kind geboren ist und du die Geburtsurkunde hast. Vorher geht es nicht.
Basis oder Plus, wer nimmt welchen Monat: dazwischen liegen schnell ein paar tausend Euro. Der Antrag fragt die Aufteilung ab, er hilft dir aber nicht bei der Entscheidung.
Unser kostenloser Planer rechnet die Varianten durch, bevor du dich festlegst.
Aufteilung durchrechnen →Berechnet wird aus zwölf Monaten, die längst hinter dir liegen. Ein Bonus zählt gar nicht mit, weil er als sonstiger Bezug gebucht wird. Und selbstständiges Einkommen im Fenster verschiebt die ganze Berechnung auf dein letztes Steuerjahr, dein Gehalt eingeschlossen.
Dasselbe Bezirksamt muss dich auch zur Elternzeit beraten, nicht nur zum Elterngeld (§ 12 Abs. 2 BEEG). Elternzeit meldest du zwar beim Arbeitgeber an, aber die Beratung dazu schuldet dir die Behörde. Das ist derselbe Anruf, nicht noch ein Termin woanders.
Schick den Antrag an das Bezirksamt deines Wohnbezirks. Per Post oder persönlich, beides geht.
Hamburg-Nord
Kümmellstr. 5-7, 20249 Hamburg
Adressen geprüft Juli 2026. Rechtsgrundlage: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Sobald dein Kind geboren ist und du die Geburtsurkunde hast. Vorher geht es nicht, und länger als drei Lebensmonate solltest du nicht warten, sonst verfallen die früheren Monate.
Nein. Zuständig bleibt das Bezirksamt, das bei der ersten Antragstellung zuständig war (§ 12 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Die neue Adresse meldest du dort trotzdem.
Das ist von Bezirk zu Bezirk verschieden und hängt vor allem daran, wie vollständig dein Antrag ist. Der häufigste Grund für Verzögerung ist eine fehlende Unterlage, nicht die Behörde.
Ja, kannst du. Die Formulare sind öffentlich und der Antrag ist zu schaffen. Wir nehmen dir die Zeit ab und rechnen die Aufteilung durch. Wenn du beides selbst machen willst, nimm unseren kostenlosen Rechner und die Checkliste, das kostet dich nichts.
Wir rechnen alle Varianten der Aufteilung durch, füllen deinen kompletten Antrag aus und schicken ihn dir unterschriftsreif zurück.
Antrag starten →