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Elterngeld für Beamte: gleiche Regeln, einige Besonderheiten

Elterngeld Help·Aktualisiert Juni 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte haben vollen Elterngeld-Anspruch wie Angestellte
  • Während Elternzeit gilt weiter Beihilfe + private Krankenversicherung
  • Besoldungsabrechnung statt Lohnabrechnung als Einkommensnachweis

Was ist bei Beamten anders?

Wenig in der Sache, einiges im Detail. Beamte sind im BEEG explizit eingeschlossen, du bekommst Elterngeld nach denselben Grundregeln: 65 Prozent vom Vor-Geburt-Netto, Mindestbetrag 300 Euro, Höchstbetrag 1.800 Euro, 14 Monate für Paare. Drei praktische Unterschiede solltest du kennen. Erstens, als Einkommensnachweis reichst du deine Bezügemitteilungen ein (statt klassischer Lohnabrechnung). Zweitens, während der Elternzeit bleibst du in der privaten Krankenversicherung, und die Beihilfe deines Dienstherrn läuft weiter, du musst nicht in die GKV wechseln. Drittens, ein eventueller Familienzuschlag (Stufe 1 oder 2) wird beim Vor-Geburt-Einkommen mitgerechnet, das kann den Bemessungswert leicht erhöhen. Antrag stellst du wie alle anderen bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes, nicht bei deinem Dienstherrn. Den meldest du nur über die Elternzeit (separat vom Elterngeld) an.

Wie funktioniert Elternzeit bei Beamten?

Die Elternzeit beantragst du formell bei deinem Dienstherrn, in der Regel mindestens 7 Wochen vor Beginn. Während der Elternzeit ruhen deine Dienstbezüge. Beihilfe-Berechtigung bleibt unverändert, du musst sie nicht extra beantragen. Wichtig: die Elternzeit-Regelungen im Beamtenrecht (Landes- oder Bundesbeamtengesetz, je nachdem) können vom BEEG-Standard leicht abweichen, Details findest du in deiner Beamten-Personalstelle.

Was passiert mit Krankenversicherung und Beihilfe?

Beide bleiben aktiv. Bei Beamt:innen ist es Standard, dass die private Krankenversicherung auch während der Elternzeit weiterläuft, oft zu reduzierten Beiträgen für die Elternzeit-Phase. Beihilfe deckt weiterhin den anteiligen Anteil deiner Krankheitskosten ab. Erkundige dich bei deiner privaten Krankenversicherung, viele bieten spezielle Eltern-Tarife.

Teilzeit in der Elternzeit als Beamte:r

Bis zu 32 Stunden pro Woche während des Elterngeldbezugs, gleiche Grenze wie alle anderen. Im Beamtenrecht gibt es zusätzlich die 'Elternzeit-Teilzeit', formal beim Dienstherrn beantragt. Der Verdienst aus dieser Teilzeit wird wie üblich auf das Elterngeld angerechnet.

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