Du musst nicht alles über Elterngeld wissen. Nur das, was für dich gilt.
Sieben Punkte, die beim Elterngeld meistens zählen. Danach weißt du, was für deinen Fall gilt – und wie viel du beim Antrag selbst machen willst.
Erstmal grundsätzlich: Hast du Anspruch?
Das sind die vier Grundvoraussetzungen. Bei manchen Aufenthaltstiteln und besonderen Fällen lohnt sich ein genauerer Blick.
- Du lebst mit deinem Kind in Deutschland. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit muss dein Aufenthaltstitel Elterngeld erlauben.
- Du betreust dein Kind nach der Geburt selbst.
- Du arbeitest höchstens 32 Stunden pro Woche, solange du Elterngeld beziehst.
- Euer zu versteuerndes Einkommen lag zusammen unter 175.000 € im Kalenderjahr vor der Geburt.
Welches Einkommen zählt eigentlich?
Elterngeld basiert auf dem Einkommen aus einem festgelegten Bemessungszeitraum. Bei Angestellten sind das meistens 12 Monate; für Selbstständige und Mischfälle gelten andere Regeln. Stell deine Angaben ein, um zu sehen, was für dich gilt.
Tippe auf einen Monat mit Mutterschutz oder Elterngeld für ein älteres Kind, um ihn auszunehmen. Der Zeitraum verschiebt sich nach hinten, damit 12 volle Monate bleiben.
Dein durchschnittliches Nettoeinkommen über diese 12 Monate ist die Grundlage für dein Elterngeld.
Was kommt ungefähr raus?
Basiselterngeld ersetzt meist rund 65 % des wegfallenden Einkommens; bei niedrigeren Einkommen kann der Prozentsatz höher sein. Das Ergebnis liegt zwischen 300 und 1.800 € im Monat. Der Rechner gibt dir eine erste Einschätzung.
Basis zahlt mehr für weniger Monate, Plus etwa die Hälfte für die doppelte Zeit.
Basis, Plus – und wer nimmt wann?
Ihr teilt bis zu 14 Monate zwischen zwei Eltern auf. Die Regeln, klar erklärt:
- ✓Ein Elternteil nimmt höchstens 12 Monate. Für die letzten 2 müsst ihr beide mitmachen.
- ✓Basiselterngeld zahlt den vollen Betrag. ElterngeldPlus zahlt höchstens die Hälfte, dafür doppelt so lange. Mit Einkommen nach der Geburt kann Plus sinnvoller sein.
- ✓Jeder Elternteil, der bezieht, nimmt mindestens 2 Monate.
- ✓Arbeitet beide gleichzeitig durchschnittlich 24 bis 32 Stunden, könnt ihr jeweils 2 bis 4 aufeinanderfolgende Monate Partnerschaftsbonus bekommen.
- ✓Alleinerziehende können alle 14 Monate allein nehmen.
Plane eure Monate für beide Eltern:
✓ Alle Regeln erfüllt.
Für manche Fälle reichen die Standardregeln. Deiner braucht vielleicht einen genaueren Blick.
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Dann noch der Antrag.
Du stellst den Antrag nach der Geburt bei der Elterngeldstelle, die für den Wohnort deines Kindes zuständig ist. Formular und Abgabeweg hängen von deinem Wohnort ab.
- ✓Der Umfang hängt vom Bundesland und deinem Fall ab: Gefragt werden unter anderem eure Angaben, Einkommen und gewählten Monate.
- ✓Der andere Elternteil unterschreibt mit, wenn er oder sie ebenfalls Elterngeld bekommen kann.
- ✓Ausländische Dokumente brauchen ggf. eine beglaubigte deutsche Übersetzung.
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Die zwei Zeitpunkte, die zählen
Zwei Zeitpunkte solltest du früh klären. Einer betrifft die rückwirkende Zahlung, der andere kann die Berechnung beeinflussen.
- Reiche den Antrag möglichst in den ersten 3 Lebensmonaten ein. Elterngeld wird höchstens für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
- Prüfe einen möglichen Steuerklassenwechsel früh. Entscheidend ist grundsätzlich, welche Steuerklasse im Bemessungszeitraum länger gegolten hat.
- Merk dir deine Mutterschutz-Fristen: 6 Wochen vor der Geburt, 8 Wochen danach.
Was du dafür zusammensuchst
Leg dir das zurecht, bevor du startest, dann bist du in einem Rutsch fertig.
- Geburtsurkunde (die für Elterngeld gekennzeichnete Ausfertigung).
- Einkommensnachweis: Gehaltsabrechnungen oder dein Steuerbescheid, wenn du selbstständig bist.
- Nachweis über Mutterschaftsgeld, falls du es bezogen hast.
- Weitere Nachweise je nach Fall, zum Beispiel zum Aufenthaltstitel oder zu Einkommen nach der Geburt.
Eine allgemeine Liste hilft. Deine eigene hilft mehr.
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Beides ist eine vernünftige Entscheidung. Der Unterschied ist, wie viel wir dir abnehmen sollen.
