Es gibt keine starre Frist wie 'innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt einreichen'. Du kannst den Antrag theoretisch jederzeit stellen, solange dein Kind noch im Bezugsfenster (innerhalb der ersten 14 Lebensmonate für Basis, bis Lebensmonat 32 für Plus) ist.
Achtung, das ist die wirkliche 'Frist': Elterngeld wird nur für die letzten 3 Lebensmonate vor dem Monat gezahlt, in dem dein Antrag bei der Stelle eingeht (§ 7 Abs. 1 BEEG).
Beispiel: Dein Kind ist am 1. Februar geboren. Reichst du den Antrag am 10. Juli ein, kannst du Elterngeld rückwirkend für den 3., 4. und 5. Lebensmonat bekommen, also ab Anfang April. Der 1. und 2. Lebensmonat (Februar/März) sind verloren.
Stell den Antrag idealerweise innerhalb der ersten Wochen nach der Geburt, sobald du die Geburtsurkunde hast. Dann verlierst du keinen Lebensmonat.
Falls dir Unterlagen fehlen, kannst du den Antrag auch erstmal mit einem Hinweis einreichen und Belege nachreichen, das ist meist besser, als auf alles zu warten und Monate zu verlieren.
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