Du kannst den Antrag nach der Geburt stellen. Für die Auszahlung gibt es aber eine klare Rückwirkungsgrenze: Frühere gewünschte Lebensmonate können verloren gehen, wenn der Antrag zu spät eingeht.
Elterngeld wird rückwirkend nur für die drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt, in dem der Antrag eingeht (§ 7 Abs. 1 BEEG). Entscheidend sind Lebensmonate, nicht Kalendermonate.
Deshalb ist die sichere Kurzfassung: Nach der Geburt zeitnah beantragen und den Eingang nachweisen können.
Bereite die Angaben vor der Geburt vor und reiche den Antrag nach der Geburt zeitnah ein. Fehlen einzelne Nachweise, kläre mit deiner Elterngeldstelle, ob du sie nachreichen kannst. Entscheidend für die Rückwirkung ist, wann ein wirksamer Antrag bei der Stelle eingeht.
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