Nach der Geburt brauchst du die Geburtsurkunde und das in deinem Bundesland akzeptierte Formular oder Online-Verfahren. Jeder Elternteil beantragt Elterngeld nur einmal pro Kind; beide können gemeinsam oder getrennt beantragen. Wenn der andere Elternteil ebenfalls anspruchsberechtigt ist, muss er oder sie den Antrag grundsätzlich zur Kenntnisnahme unterschreiben.
Formulare und Anlagen unterscheiden sich nach Bundesland und Fall. Eingetragen werden insbesondere persönliche Daten, beantragte Lebensmonate und Varianten, Einkommen vor und nach der Geburt sowie Mutterschafts- oder andere anrechenbare Leistungen.
Bei Selbstständigkeit oder Mischeinkünften kommen Gewinnunterlagen und gegebenenfalls eine Prognose hinzu.
In allen Bundesländern gibt es eine digitale Antragsmöglichkeit; manche nutzen ElterngeldDigital, andere eigene Dienste. Ob alles elektronisch übermittelt wird oder Unterschriften und Nachweise anders eingereicht werden müssen, unterscheidet sich. Alternativ gelten die von deiner Stelle angebotenen Post- oder Abgabewege.
Bewahre einen Nachweis über den Eingang auf.
Eine bundesweit feste Bearbeitungszeit gibt es nicht. Die Stelle prüft den Antrag und fordert bei Bedarf Unterlagen nach. Reagiere darauf zeitnah und prüfe anschließend den Bescheid. Gegen einen Bescheid kannst du grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.
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