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Elterngeld beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Elterngeld Help·Geprüft am 17. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Antrag erst NACH der Geburt stellbar (Geburtsurkunde nötig)
  • Rückwirkend maximal 3 Lebensmonate, also zeitnah einreichen
  • Beide Eltern können auch unterschiedliche Anträge stellen

1. Vorbereitung vor der Geburt

  • Klärt früh, wer welche Lebensmonate und welche Variante nehmen will.
  • Sammelt die Einkommensnachweise für den jeweils maßgeblichen Zeitraum.
  • Selbstständige: Steuerbescheid oder andere Gewinnunterlagen für den maßgeblichen Veranlagungszeitraum bereitlegen.
  • Bei Drittstaatsangehörigen: den maßgeblichen Aufenthaltstitel bereithalten.

2. Nach der Geburt: Formular + Geburtsurkunde

Nach der Geburt brauchst du die Geburtsurkunde und das in deinem Bundesland akzeptierte Formular oder Online-Verfahren. Jeder Elternteil beantragt Elterngeld nur einmal pro Kind; beide können gemeinsam oder getrennt beantragen. Wenn der andere Elternteil ebenfalls anspruchsberechtigt ist, muss er oder sie den Antrag grundsätzlich zur Kenntnisnahme unterschreiben.

3. Ausfüllen

Formulare und Anlagen unterscheiden sich nach Bundesland und Fall. Eingetragen werden insbesondere persönliche Daten, beantragte Lebensmonate und Varianten, Einkommen vor und nach der Geburt sowie Mutterschafts- oder andere anrechenbare Leistungen.

Bei Selbstständigkeit oder Mischeinkünften kommen Gewinnunterlagen und gegebenenfalls eine Prognose hinzu.

4. Einreichen

In allen Bundesländern gibt es eine digitale Antragsmöglichkeit; manche nutzen ElterngeldDigital, andere eigene Dienste. Ob alles elektronisch übermittelt wird oder Unterschriften und Nachweise anders eingereicht werden müssen, unterscheidet sich. Alternativ gelten die von deiner Stelle angebotenen Post- oder Abgabewege.

Bewahre einen Nachweis über den Eingang auf.

5. Nach der Einreichung

Eine bundesweit feste Bearbeitungszeit gibt es nicht. Die Stelle prüft den Antrag und fordert bei Bedarf Unterlagen nach. Reagiere darauf zeitnah und prüfe anschließend den Bescheid. Gegen einen Bescheid kannst du grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.

Nächste Schritte

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