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Partnerschaftsbonus: 4 zusätzliche Plus-Monate, wenn beide Teilzeit arbeiten

Elterngeld Help·Geprüft am 17. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu 4 zusätzliche Plus-Monate pro Elternteil bei gleichzeitiger Teilzeit (24-32 h/Woche)
  • Beide Elternteile müssen die Voraussetzungen im selben Lebensmonat erfüllen
  • Geregelt in § 4b BEEG, gilt seit der Reform vom 1. September 2021

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus gibt jedem Elternteil zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Dafür müsst ihr die Monate gleichzeitig und aufeinanderfolgend beziehen, jeweils durchschnittlich 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten und die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Die Höhe wird wie ElterngeldPlus berechnet; 900 € sind die Obergrenze, nicht der automatische Betrag.

Welche Stundengrenze gilt?

Entscheidend ist der Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats, nicht jede einzelne Woche. Beide Elternteile müssen im selben Lebensmonat zwischen 24 und 32 Wochenstunden liegen. Arbeitszeitnachweise sind sinnvoll, besonders nahe an den Grenzen.

Wie viele Monate kann man nehmen?

Ihr könnt zwei, drei oder vier Bonus-Monate pro Elternteil beantragen. Sie müssen gleichzeitig und aufeinanderfolgend liegen. Stellt sich später heraus, dass ein einzelner Monat die Bedingungen nicht erfüllt, kann dieser Monat zurückgefordert werden; die gesetzlich verlangte Reihenfolge gilt dadurch nicht automatisch insgesamt als unterbrochen.

Wann müssen die Bonus-Monate liegen?

Das Gesetz verlangt nicht, dass der Partnerschaftsbonus erst nach allen regulären Elterngeld-Monaten beginnt. Seine Lage muss aber zu den Bezugs- und Lückenlos-Regeln passen. Weil beide Eltern gleichzeitig Partnerschaftsbonus beziehen, kann derselbe Elternteil in diesen Monaten nicht zusätzlich Basiselterngeld beziehen.

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