Zwischen 1 und 4 Monate zusätzliches Basiselterngeld, je nachdem, wie viele Wochen das Baby vor dem berechneten Termin auf die Welt gekommen ist. Die Stufen, festgelegt in § 4 Abs. 6 BEEG: mindestens 6 Wochen früher → 1 zusätzlicher Monat; mindestens 8 Wochen → 2 Monate; mindestens 12 Wochen → 3 Monate; mindestens 16 Wochen → 4 Monate. Die zusätzlichen Monate sind echte Bonus-Monate, sie kommen on top auf eure regulären 12+2 Basis-Monate und sind frei zwischen euch aufteilbar. Diese Regelung gilt nur für Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden. Bei früheren Geburten gelten die alten Regeln, kein Frühgeburts-Zuschlag. Den Zuschlag bekommt ihr automatisch, sobald die Stelle den medizinischen Nachweis (Geburtsbescheinigung mit Termindatum) hat.
Unter 6 Wochen vorzeitig gibt es keinen Zuschlag. Die Wochenzahl rechnet sich vom medizinisch berechneten Termin, nicht vom statistischen Durchschnitt.
Die normale Geburtsbescheinigung enthält in der Regel den berechneten Termin und das tatsächliche Geburtsdatum. Daraus berechnet die Elterngeldstelle die Differenz. Wenn die Bescheinigung den Termin nicht enthält, fordert sie eine ärztliche Bestätigung an. Tipp: frag in der Geburtsklinik nach der erweiterten Bescheinigung 'für Elterngeld'.
Frei. Die Bonus-Monate sind reguläre Basis-Monate und können zwischen euch aufgeteilt werden wie der normale Bezug. Häufig nutzen Paare sie, damit die Mutter länger zu Hause bleibt (Verlängerung der ersten Phase), oder damit der Partner einen verlängerten Vater-Block einlegen kann.
Unser kostenloser Guide führt dich Schritt für Schritt durch.
Zum kostenlosen Guide →