Je nach Abstand zum errechneten Termin erhöht sich der gemeinsame Anspruch von regulär zwölf auf 13, 14, 15 oder 16 Basis-Monate. Die Stufen stehen in § 4 Abs. 5 BEEG: mindestens 6, 8, 12 oder 16 Wochen früher. Bis zu zwei Partnermonate können zusätzlich hinzukommen, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind. Der errechnete Termin muss ärztlich oder durch eine Hebamme beziehungsweise einen Entbindungspfleger belegt sein.
Unter 6 Wochen vorzeitig gibt es keinen Zuschlag. Die Wochenzahl rechnet sich vom medizinisch berechneten Termin, nicht vom statistischen Durchschnitt.
Die normale Geburtsbescheinigung enthält in der Regel den berechneten Termin und das tatsächliche Geburtsdatum. Daraus berechnet die Elterngeldstelle die Differenz. Wenn die Bescheinigung den Termin nicht enthält, fordert sie eine ärztliche Bestätigung an. Tipp: frag in der Geburtsklinik nach der erweiterten Bescheinigung 'für Elterngeld'.
Frei. Die Bonus-Monate sind reguläre Basis-Monate und können zwischen euch aufgeteilt werden wie der normale Bezug. Häufig nutzen Paare sie, damit die Mutter länger zu Hause bleibt (Verlängerung der ersten Phase), oder damit der Partner einen verlängerten Vater-Block einlegen kann.
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