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Elterngeld-Monate aufteilen: Strategien für Paare

Elterngeld Help·Geprüft am 17. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Paare teilen zunächst 12 Basis-Monate; zwei Partnermonate setzen einen Einkommenswegfall für mindestens zwei Lebensmonate voraus.
  • Wer Elterngeld bezieht, beantragt mindestens zwei Lebensmonate.
  • Parallelbezug von Basis ist auf max. 1 gemeinsamen Monat begrenzt (innerhalb der ersten 12 LM)

Die Grundregel

Ein Paar teilt zunächst zwölf Basis-Monate. Zwei Partnermonate kommen hinzu, wenn mindestens ein Elternteil vor der Geburt Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatte und dieses Einkommen nach der Geburt für zwei Lebensmonate sinkt. Außerdem muss jeder beziehende Elternteil mindestens zwei Lebensmonate beantragen.

Klassische 12+2-Aufteilung

Eine 12+2- oder 7+7-Aufteilung kann funktionieren, wenn die Voraussetzungen für die Partnermonate erfüllt sind. Ob jemand den Höchstbetrag bekommt, hängt vom eigenen Einkommen ab. Mutterschaftsleistungen und die Begrenzung des gleichzeitigen Basisbezugs müssen in den Lebensmonatsplan hinein.

Parallelbezug bei Basis

Für Geburten ab 1. April 2024 gilt: Beide Eltern dürfen maximal 1 Monat gemeinsam Basiselterngeld beziehen, und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate (§ 4 Abs. 6 BEEG).

Plus und Partnerschaftsbonus sind von dieser Beschränkung ausgenommen, da darf parallel bezogen werden. Wenn ihr also gemeinsam Auszeit nehmen wollt, plant Plus-Monate zur Überschneidung, nicht Basis.

Praktische Tipps

Mutterschaftsleistungen für dasselbe Kind gelten beim gebärenden Elternteil als Basis-Monate. Bei Teilzeit solltest du Basis und Plus mit den tatsächlichen Einkommen vergleichen. Partnermonate sind keine automatisch geschenkten Monate: Dafür muss die gesetzliche Einkommensminderung vorliegen.

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