Ein Paar teilt zunächst zwölf Basis-Monate. Zwei Partnermonate kommen hinzu, wenn mindestens ein Elternteil vor der Geburt Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatte und dieses Einkommen nach der Geburt für zwei Lebensmonate sinkt. Außerdem muss jeder beziehende Elternteil mindestens zwei Lebensmonate beantragen.
Eine 12+2- oder 7+7-Aufteilung kann funktionieren, wenn die Voraussetzungen für die Partnermonate erfüllt sind. Ob jemand den Höchstbetrag bekommt, hängt vom eigenen Einkommen ab. Mutterschaftsleistungen und die Begrenzung des gleichzeitigen Basisbezugs müssen in den Lebensmonatsplan hinein.
Für Geburten ab 1. April 2024 gilt: Beide Eltern dürfen maximal 1 Monat gemeinsam Basiselterngeld beziehen, und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate (§ 4 Abs. 6 BEEG).
Plus und Partnerschaftsbonus sind von dieser Beschränkung ausgenommen, da darf parallel bezogen werden. Wenn ihr also gemeinsam Auszeit nehmen wollt, plant Plus-Monate zur Überschneidung, nicht Basis.
Mutterschaftsleistungen für dasselbe Kind gelten beim gebärenden Elternteil als Basis-Monate. Bei Teilzeit solltest du Basis und Plus mit den tatsächlichen Einkommen vergleichen. Partnermonate sind keine automatisch geschenkten Monate: Dafür muss die gesetzliche Einkommensminderung vorliegen.
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