Ein Paar hat zusammen bis zu 14 Basis-Monate (oder entsprechend mehr Plus-Monate). Davon sind 12 die regulären Monate und 2 die sogenannten Partnermonate, sie werden nur freigeschaltet, wenn beide Elternteile je mindestens 2 Monate Elterngeld nehmen.
Wenn nur ein Elternteil bezieht, gibt es maximal 12 Basis-Monate (oder Äquivalent).
Für Geburten ab 1. April 2024 gilt: Beide Eltern dürfen maximal 1 Monat gemeinsam Basiselterngeld beziehen, und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate (§ 4 Abs. 6 BEEG).
Plus und Partnerschaftsbonus sind von dieser Beschränkung ausgenommen, da darf parallel bezogen werden. Wenn ihr also gemeinsam Auszeit nehmen wollt, plant Plus-Monate zur Überschneidung, nicht Basis.
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