Elterngeld Help

Elterngeld für Studierende: Studium zählt nicht zur 32-Stunden-Grenze

Elterngeld Help·Aktualisiert Juni 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Studierende bekommen mindestens 300 € pro Monat (Basis-Sockel)
  • Studium zählt nicht zur 32-Stunden-Erwerbsgrenze
  • BAföG und Elterngeld können sich gegenseitig beeinflussen, gemeinsam aber möglich

Bekommen Studierende Elterngeld?

Ja, vollumfänglich. Studierende erfüllen die Grundvoraussetzungen (in Deutschland leben, mit dem Kind im Haushalt, selbst betreuen) genauso wie alle anderen. Der Mindestbetrag von 300 € pro Monat (bzw. 150 € bei Plus) ist garantiert, auch wenn du vor der Geburt kein Erwerbseinkommen hattest. Wer als Studierende:r nebenbei gearbeitet hat (Werkstudent, Minijob), bekommt zusätzlich die übliche 65-Prozent-Rechnung auf das Vor-Geburt-Netto, also durchaus mehr als den Sockel. Das Wichtigste: Studium ist keine Erwerbstätigkeit im Sinne des BEEG. Du darfst während des Elterngeld-Bezugs Vollzeit studieren (40+ Wochenstunden Selbststudium, Vorlesungen, Seminare), ohne dass die 32-Stunden-Grenze greift. Diese Regel ist eine echte Ausnahme und macht Elterngeld für viele studierende Eltern überhaupt erst nutzbar. Quelle: BMFSFJ-Broschüre Elterngeld 2026, § 1 Abs. 6 BEEG zur Erwerbstätigkeits-Definition.

Was passiert mit BAföG?

Beide Leistungen sind kombinierbar, aber sie beeinflussen sich gegenseitig. BAföG zählt als Einkommen für den BAföG-Bedarfsrechner, Elterngeld wird beim BAföG nicht als anrechenbares Einkommen gezählt, ein wichtiger Vorteil. Umgekehrt zählt BAföG nicht als Erwerbseinkommen für die Elterngeld-Anrechnung. Du kannst also beides parallel beziehen, ohne dass eines das andere kürzt.

Werkstudenten-Job vor der Geburt: höheres Elterngeld?

Ja. Wenn du als Werkstudent:in vor der Geburt regelmäßig 1.000 € netto pro Monat verdient hast, fließt das in die Bemessungs-Berechnung ein. Faustformel: 65 % vom Netto = ca. 650 € Elterngeld. Statt nur Sockel-300 € bekommst du den höheren Betrag, gerechnet auf den 12-Monats-Durchschnitt vor der Geburt (bzw. vor Mutterschutz).

Kannst du während Elterngeld weiterstudieren?

Uneingeschränkt. Vollzeit-Semester, Klausuren, Bachelor-/Master-Arbeit, alles erlaubt. Die einzige Grenze ist die normale 32-Stunden-Erwerbsgrenze, falls du nebenbei einen Job hast. Reines Studium zählt nicht mit. Das gilt auch für Doktorand:innen mit Stipendium (kein Erwerbseinkommen) und Praktika, sofern sie unbezahlt und studienbezogen sind.

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