Deine bisherige Versicherungsart bleibt grundsätzlich bestehen. Pflichtversicherte in der GKV zahlen ohne weitere beitragspflichtige Einnahmen meist keine Beiträge; bei Teilzeit können Beiträge entstehen. Freiwillig Versicherte zahlen grundsätzlich weiter, können aber unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein. Privat Versicherte tragen ihren vertraglichen Beitrag weiter, meist einschließlich des bisherigen Arbeitgeberanteils. Lass dir die konkrete Rechnung vor dem Bezug von deiner Kasse oder Versicherung bestätigen.
Die kostenlose Familienversicherung des Kindes ist nicht in jeder Konstellation automatisch möglich. Ist ein Elternteil privat versichert, können Einkommen und Familienstand entscheiden. Die Krankenkasse prüft das anhand eurer konkreten Daten.
Als freiwillig gesetzlich versicherte selbstständige Person laufen Beiträge grundsätzlich weiter; ihre Höhe hängt von den beitragspflichtigen Einnahmen und möglichen Voraussetzungen für Familienversicherung ab. In der PKV gilt der Vertrag weiter. Pauschale Mindestbeiträge oder Bindungsfristen werden schnell veraltet – frag nach einer individuellen Vorausberechnung.
Du bleibst in der PKV, Beihilfe deines Dienstherrn läuft weiter. Viele PKV-Anbieter haben spezielle Elternzeit-Tarife oder Beitragsstundungen, lohnt sich, vorher die Konditionen abzuklopfen.
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