Während des Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) zahlt deine Krankenkasse das Mutterschaftsgeld, in der Regel 13 € pro Kalendertag. Dein Arbeitgeber stockt auf dein bisheriges Nettogehalt auf (Arbeitgeber-Zuschuss). Zusammen erreichst du in etwa dein normales Netto.
Gesetzliches Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss für dasselbe Kind werden nach der Geburt tagesgenau auf das Elterngeld des gebärenden Elternteils angerechnet. Das einmalige Mutterschaftsgeld von bis zu 210 € nach § 19 Abs. 2 MuSchG ist davon ausgenommen.
Lebensmonate mit diesen Mutterschaftsleistungen gelten als Basis-Monate, auch wenn wegen der Anrechnung kein Elterngeld ausgezahlt wird.
Wie hoch Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss zusammen sind, hängt vom konkreten Arbeits- und Versicherungsverhältnis ab. Die Schutzfrist läuft außerdem nach Kalendertagen, Elterngeld nach Lebensmonaten. Enden Mutterschaftsleistungen mitten im Lebensmonat, kann anteilig Elterngeld übrig bleiben.
Trage die tatsächlichen Tage mit Mutterschaftsleistungen in den Lebensmonatsplan ein. Häufig sind der erste und zweite Lebensmonat betroffen, aber die tagesgenaue Überschneidung hängt vom Geburtstag und der Dauer der Schutzfrist ab.
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