Während des Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) zahlt deine Krankenkasse das Mutterschaftsgeld, in der Regel 13 € pro Kalendertag. Dein Arbeitgeber stockt auf dein bisheriges Nettogehalt auf (Arbeitgeber-Zuschuss). Zusammen erreichst du in etwa dein normales Netto.
Mutterschaftsgeld + Arbeitgeber-Zuschuss werden tagesgenau auf das Elterngeld angerechnet. In den überlappenden Lebensmonaten (typisch LM 1 und LM 2) bekommst du also wenig oder gar kein Elterngeld zusätzlich, das Mutterschutz-Einkommen 'frisst' das Elterngeld auf.
Wichtig: Auch wenn du in diesen Monaten 0 € Elterngeld bekommst, zählen sie als verbrauchte Basis-Monate aus deinem Budget.
Das ist gewollt so: Mutterschaftsgeld + Arbeitgeber-Zuschuss = etwa dein altes Netto. Elterngeld = 65 % davon. Solange du im Mutterschutz dein altes Netto bekommst, ist das Elterngeld in der Regel niedriger und wird komplett angerechnet, du bekommst aber mehr Geld als ohne Mutterschutz.
Plane LM 1 und LM 2 als Mutter immer mit ein, sie zählen als Basis-Monate aus deinem Budget, selbst wenn praktisch kein Elterngeld ankommt. Lass diese Monate nicht weg, weil sie 'wertlos' wirken, sie sind Teil deiner gesetzlich gewährten 12+2 Monate.
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