Elterngeld Help

Elterngeld und Steuern: Progressionsvorbehalt verstehen

Elterngeld Help·Aktualisiert Juni 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Elterngeld ist steuerfrei, aber dem Progressionsvorbehalt unterworfen
  • Bei Paaren in Steuerklassen-Kombi III/V kann sich der Wechsel auf IV/IV vor Elterngeldbezug lohnen
  • Steuererklärung im Elterngeld-Jahr ist Pflicht, einfach vergessen ist nicht

Wie wirkt sich Elterngeld auf deine Steuern aus?

Elterngeld ist nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei, du musst es nicht versteuern. Aber: es unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Das heißt, das Finanzamt rechnet das Elterngeld so, als wäre es zu versteuern, ermittelt deinen fiktiven Steuersatz inklusive Elterngeld, und wendet diesen erhöhten Satz dann auf dein tatsächliches steuerpflichtiges Einkommen an. Praktisches Beispiel: du hast 30.000 € Lohn plus 14.000 € Elterngeld in einem Jahr. Ohne Progressionsvorbehalt zahlst du Steuern auf 30.000 €. Mit Progressionsvorbehalt: dein fiktiver Satz wird auf Basis von 44.000 € berechnet, und dieser höhere Satz wird auf die 30.000 € angewendet. Du zahlst mehr Steuer auf deinen normalen Lohn, weil das Elterngeld den Satz hochgetrieben hat. Typischer Effekt: 500 € bis 2.000 € Nachzahlung im Elterngeld-Jahr. Hilft: vor dem Bezugs-Start in Steuerklasse III wechseln (für den Elterngeld-Beziehenden), das hebt das Vor-Geburt-Netto und damit das Elterngeld. Und: Steuererklärung im Elterngeld-Jahr ist Pflicht, das Finanzamt erfährt vom Elterngeld direkt und prüft nach.

Sollte ich die Steuerklasse wechseln?

Oft ja. Wenn du in einem Paar bist und Elterngeld beziehen wirst, ist Steuerklasse III für den Bezugs-Elternteil oft die bessere Wahl, sie senkt die Vor-Geburt-Abzüge und hebt das Netto. Höheres Netto = höheres Elterngeld. Der Wechsel muss aber rechtzeitig vor dem Bemessungszeitraum passieren, mindestens 7 Monate vor Geburt (bei Müttern: vor Mutterschutz). Sonst greift die Klassen-Kombi noch nicht vollständig.

Was musst du in die Steuererklärung schreiben?

Pflicht-Anlage: 'Anlage AVEUL' (für Lohnersatzleistungen). Hier trägst du das Elterngeld komplett ein, das du im Steuerjahr bekommen hast. Den Bruttobetrag bekommst du im Januar des Folgejahres von der Elterngeldstelle per Bescheid mitgeteilt. Sammle ihn, du brauchst ihn für die Erklärung.

Sonderfall: du lebst im Ausland

Wenn du während des Elterngeldbezugs ins Ausland ziehst und in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig bist, kann der Progressionsvorbehalt entfallen. Das Elterngeld läuft aber weiter, sofern dein Wohnsitz formal noch in Deutschland angemeldet bleibt. Steuerlich oft günstig, sozialversicherungsrechtlich nicht ohne Tücken.

Nächste Schritte

Weitere Themen

Bereit, deinen Anspruch zu prüfen?

Unser kostenloser Guide führt dich Schritt für Schritt durch.

Zum kostenlosen Guide →