Studierende, Beamte, Freiberufler, Sonderregeln für besondere Situationen.
Themen
Studieren zählt nicht zur 32-Stunden-Grenze. Du kannst Vollzeit studieren und trotzdem Elterngeld bekommen.
WeiterlesenBeamte bekommen Elterngeld wie alle anderen, aber es gibt ein paar Unterschiede bei der Berechnung.
WeiterlesenAdoptiv- und Pflegeeltern haben ebenfalls Anspruch auf Elterngeld. Die Regeln sind leicht anders.
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