Die 175.000-Euro-Grenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) aus deinem Steuerbescheid, nicht auf das Brutto oder Netto. Das zvE ist meist deutlich niedriger als das Brutto, weil Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben abgezogen werden.
Als Faustregel: Bei einem Brutto-Haushaltseinkommen von ca. 230.000 € liegst du oft erst bei 175.000 € zvE. Wer drüber kommt, hat eher 250.000 € Brutto oder mehr.
Maßgeblich ist das Kalenderjahr vor der Geburt. Wurde dein Kind 2026 geboren, wird das zvE 2025 geprüft. Es geht nicht um dein aktuelles Einkommen.
Die Stelle nimmt deinen Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt. Liegt der noch nicht vor, kann sie zunächst auf Basis von Schätzungen oder dem letzten verfügbaren Bescheid vorläufig bewilligen, und später korrigieren.
Für Geburten vor dem 1. April 2025 galten höhere Grenzen (200.000 € für Paare, 250.000 € einzelne Elternteile). Für alle ab April 2025 geborenen Kinder gilt einheitlich 175.000 €.
Liegt das zvE über 175.000 €, fällt der Elterngeld-Anspruch komplett weg, es gibt nichts, auch nicht den Mindestbetrag. Beide Eltern verlieren ihren Anspruch, selbst wenn nur einer hoch verdient.
Wichtig: Wenn dein zvE erst im Bezugsjahr über 175.000 € liegt, das Vorjahr aber drunter war, bekommst du trotzdem Elterngeld, die Grenze schaut ausschließlich rückwärts auf das Jahr vor der Geburt.
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