Um Elterngeld zu bekommen, musst du alle vier Bedingungen erfüllen. Sie gelten für alle, ob deutsche Staatsangehörige oder Ausländer.
Nein! Das ist einer der größten Irrtümer. Beim Elterngeld geht es nicht um Staatsangehörigkeit, sondern darum, ob du legal in Deutschland lebst und arbeitest.
Wenn du eine Arbeitserlaubnis hast und in das deutsche Sozialsystem einzahlst, hast du dir den Anspruch auf Elterngeld wahrscheinlich verdient. EU-Bürger:innen, Inhaber:innen einer Blauen Karte und die meisten anderen Aufenthaltstitel berechtigen.
Für Kinder, die ab April 2025 geboren wurden, gibt es eine Einkommensgrenze: Wenn euer gemeinsames Haushaltseinkommen im Jahr vor der Geburt 175.000 € überschritten hat, hast du keinen Elterngeld-Anspruch.
Gemeint ist das gemeinsame zu versteuernde Einkommen als Paar. Wenn du alleinerziehend bist, zählt nur dein eigenes Einkommen.
Gute Nachricht: Du brauchst keinen Job, um Elterngeld zu bekommen. Studierende, Hausfrauen/Hausmänner und Arbeitslose haben ebenfalls Anspruch, du erhältst mindestens den Mindestbetrag von 300 € pro Monat.
Studieren zählt außerdem nicht zur 32-Stunden-Grenze. Du kannst Vollzeit studieren und trotzdem Elterngeld bekommen.
Nicht sicher, ob du Anspruch hast? Nutze unseren Eligibility-Check, um die Voraussetzungen Schritt für Schritt durchzugehen.
Anspruch für Ausländer
Die meisten Expats mit Aufenthaltstitel haben Anspruch, du brauchst keine deutsche Staatsangehörigkeit
WeiterlesenDie 175.000-Euro-Grenze
Grenze liegt bei 175.000 € zu versteuerndem Einkommen (zvE), nicht Netto
WeiterlesenBlaue-Karte-Inhaber
Blaue-Karte-Inhaber:innen haben automatisch vollen Anspruch auf Elterngeld
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