Das sind die vier Grundvoraussetzungen. Für manche Nicht-EU-Bürger:innen und grenzüberschreitende Fälle kommen weitere Regeln hinzu.
Nein. Elterngeld setzt weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch frühere Beiträge zur Sozialversicherung voraus.
Für EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige gelten neben den Grundvoraussetzungen gegebenenfalls europäische Koordinierungsregeln. Bei anderen Staatsangehörigkeiten kommt es auf den genauen Aufenthaltstitel und teilweise auf weitere Bedingungen an.
Für Kinder, die ab 1. April 2025 geboren wurden, entfällt der Anspruch bei mehr als 175.000 € maßgeblichem zu versteuernden Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt.
Erfüllt auch der andere Elternteil die gesetzlichen Voraussetzungen und lebt mit dem Kind zusammen, werden beide Einkommen addiert. Gemeint ist nicht einfach das Haushaltseinkommen.
Du brauchst vor der Geburt kein Erwerbseinkommen. Studierende, nicht erwerbstätige und arbeitslose Eltern können den Mindestbetrag von 300 € Basiselterngeld bekommen, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Für andere Leistungen gelten eigene Anrechnungsregeln.
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