An die Elterngeldstelle des Bundeslandes, in dem du wohnst, gemeldet bist und tatsächlich lebst. Maßgeblich ist nicht dein Arbeitsort, sondern dein Wohnsitz nach der Meldebescheinigung. Jedes Bundesland hat eigene Elterngeldstellen, manchmal mit unterschiedlichen Formularen und kleinen Verfahrensunterschieden. In Stadtstaaten wie Berlin oder Hamburg ist die zentrale Stelle für alle Stadtteile zuständig. In Flächenländern wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen läuft es teils über die jeweilige Kreis- oder Stadtverwaltung. Welche genau für dich gilt, zeigt dir der Postleitzahlen-Lookup unter familienportal.de. ElterngeldDigital, das bundesweite Online-Portal, deckt mittlerweile 14 von 16 Bundesländern ab und übermittelt deinen Antrag elektronisch an die richtige Stelle.
In Berlin: Bezirksamt deines Bezirks, jeder Bezirk hat eine eigene Elterngeldstelle. In Hamburg: das Hamburger Versorgungsamt zentral für alle Stadtteile. In Bremen: die L-Bank-Außenstelle Bremen, eine Besonderheit, weil Bremen die L-Bank Baden-Württemberg als Dienstleister nutzt.
Der Antrag bleibt bei der Stelle, bei der du ihn ursprünglich gestellt hast, auch wenn du umziehst. Du musst aber den Umzug melden, sonst kann es zu Verzögerungen kommen. Bei einem Umzug ins Ausland (auch innerhalb der EU) wird es komplizierter, dann gelten andere Regeln und manchmal verschiebt sich die Zuständigkeit.
Maßgeblich ist deine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Solange du registriert bist (Anmeldung mit deutscher Adresse), ist die Stelle deines Bundeslands zuständig, völlig egal, welche Staatsangehörigkeit du hast. Tipp: bei der Anmeldung am Wohnsitz wirst du Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer und alles andere automatisch zugewiesen, das gleiche Datenpaket nutzt die Elterngeldstelle.
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