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Arbeiten im Elterngeldbezug: ein Durchschnitt für alle Monate

Elterngeld Help·Geprüft am 31. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • •Verdienst du in einigen Elterngeldmonaten etwas, rechnet die Elterngeldstelle nicht jeden Monat einzeln (§ 2 Abs. 3 Satz 3 BEEG).
  • •Sie bildet einen Durchschnitt über alle Basiselterngeld-Monate mit Einkommen und getrennt davon über alle ElterngeldPlus- und Partnerschaftsbonus-Monate mit Einkommen.
  • •Monate ohne Einkommen werden gesondert berechnet und fließen nicht in den Durchschnitt ein.
  • •Ein einzelner Monat mit hohem Verdienst senkt deshalb das Elterngeld in allen anderen Einkommensmonaten derselben Art.
  • •Der Betrag bleibt vorläufig. Nach dem letzten Monat weist du dein tatsächliches Einkommen nach, und die Elterngeldstelle rechnet ab (§ 8 BEEG).

Ein Durchschnitt statt Monat für Monat

Hast du im Elterngeldbezug Einkommen aus Erwerbstätigkeit, richtet sich dein Elterngeld nach dem Unterschied zwischen deinem Einkommen vor der Geburt und deinem Einkommen in diesen Monaten (§ 2 Abs. 3 BEEG). Dieser zweite Wert ist ein Durchschnitt:

  • •Alle Lebensmonate, in denen du Basiselterngeld nimmst und Einkommen hast, bilden eine Gruppe.
  • •Alle Lebensmonate, in denen du ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus nimmst und Einkommen hast, bilden eine zweite Gruppe.

Innerhalb jeder Gruppe gelten alle Monate als Einheit, auch wenn sie nicht zusammenhängen. Dein Einkommen wird addiert und durch die Zahl der Monate mit Einkommen geteilt. Monate ganz ohne Einkommen werden für sich berechnet und bekommen dein volles Elterngeld der jeweiligen Art.

Beispiel

Vor der Geburt lag dein Elterngeld-Netto bei 2.000 €, deine Ersatzrate ist also 65 Prozent.
›Lebensmonate 1 bis 6: Basiselterngeld ohne Einkommen. Du bekommst 65 Prozent von 2.000 €, also 1.300 € im Monat.
›Lebensmonate 7 bis 12: ElterngeldPlus mit Teilzeit. Du verdienst in vier Monaten 1.000 € und in zwei Monaten 1.600 €.
›Durchschnitt der ElterngeldPlus-Monate: (4 × 1.000 € + 2 × 1.600 €) ÷ 6 = 1.200 €.
›ElterngeldPlus in jedem dieser sechs Monate: 65 Prozent von (2.000 € − 1.200 €) = 520 €.

Monat für Monat gerechnet hätten die vier niedrigeren Monate 650 € und die zwei höheren 260 € gebracht. Mit dem Durchschnitt bringen alle sechs Monate 520 €.

Was das für deine Planung heißt

  • •Ein einzelner Monat mit Überstunden oder Mehrarbeit hebt den Durchschnitt und senkt das Elterngeld in allen anderen Einkommensmonaten derselben Art.
  • •Schon ein kleines Einkommen macht einen Monat zum Einkommensmonat und zieht ihn in den Durchschnitt. Auch Minijob-Lohn zählt.
  • •Basiselterngeld- und ElterngeldPlus-Monate werden getrennt gemittelt. Welche Art du für einen Monat mit Einkommen wählst, kann das Ergebnis verändern.
Erwartest du in einigen Monaten mehr Verdienst, probiere vor dem Antrag verschiedene Monatspläne im Planer aus.

Vorläufiger Betrag und Abrechnung

Gibst du im Antrag an, dass du im Bezug voraussichtlich Einkommen hast, entscheidet die Elterngeldstelle vorläufig auf Basis deiner Schätzung (§ 8 Abs. 3 BEEG). Nach deinem letzten Elterngeldmonat weist du dein tatsächliches Einkommen nach (§ 8 Abs. 1 BEEG). Hast du mehr verdient als angegeben, zahlst du die Differenz zurück. Hast du weniger verdient, bekommst du eine Nachzahlung.

Ändert sich dein Einkommen, sag der Elterngeldstelle früh Bescheid. Dann wird deine Zahlung angepasst, und du vermeidest eine hohe Rückforderung am Ende.

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