Bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit wird Basiselterngeld grundsätzlich aus der Differenz zwischen dem pauschalierten Elterngeld-Netto vor und nach der Geburt berechnet. Darauf wird dein Ersatzsatz von 65 bis 100 Prozent angewendet. Vom Einkommen vor der Geburt zählen höchstens 2.770 €.
Beispiel: Die Elterngeldstelle ermittelt 2.770 € Elterngeld-Netto vor und 1.500 € nach der Geburt. Bei 65 Prozent ergibt die Differenz von 1.270 € ein Basiselterngeld von 825,50 € – vor möglichen Anrechnungen und Zuschlägen. Die Beträge sind nicht einfach das Netto auf deiner Gehaltsabrechnung.
Bei ElterngeldPlus gilt dieselbe Differenzrechnung. Der Betrag ist aber auf die Hälfte des Basiselterngelds begrenzt, das du ohne Einkommen nach der Geburt bekommen würdest. Dafür kannst du aus einem Basis-Monat zwei Plus-Monate machen.
Das kann sich bei Teilzeit über den gesamten Zeitraum lohnen. Einen garantierten Betrag in Höhe der Hälfte deines Basiselterngelds gibt es aber nicht; der gesetzliche Mindestbetrag liegt bei 150 €.
Entgeltersatzleistungen werden nicht wie Einkommen aus Arbeit in die Differenzformel eingesetzt. Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld können nach § 3 BEEG auf Elterngeld angerechnet werden, soweit sie denselben Einkommensausfall ersetzen. Mutterschaftsleistungen folgen eigenen Anrechnungsregeln.
Welche Leistung in welcher Höhe angerechnet wird, hängt deshalb von ihrer Art und dem Bezugszeitraum ab. Eine pauschale Rechnung mit dem Mindestbetrag reicht hier nicht.
Vergleiche Basis und Plus mit den tatsächlich erwarteten Einkommen je Lebensmonat. Neben der monatlichen Höhe zählen Bezugsdauer, Steuern, Kinderbetreuung und eure Aufteilung. Und unabhängig vom Einkommen gilt: Im Durchschnitt des Lebensmonats darfst du grundsätzlich nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
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