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Midijob und Elterngeld: geringere Abzüge, gleiche Regeln

Elterngeld Help·Geprüft am 31. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • •Ein Midijob liegt über der Minijob-Grenze (2026: 603 € im Monat) und bei höchstens 2.000 € im Monat.
  • •Beim Elterngeld werden die Sozialabgaben auf Midijob-Lohn von einer verringerten Bemessungsgrundlage abgezogen, nicht vom vollen Brutto (§ 2f Abs. 2 Satz 3 BEEG). Das erhöht dein Elterngeld-Netto.
  • •Die Regel gilt vor der Geburt (höheres Elterngeld) und für Midijob-Einkommen im Bezug (angerechnetes Einkommen).
  • •Bei mehreren Jobs entscheidet dein Gesamtverdienst, ob du im Midijob-Bereich liegst.
  • •Die 32-Stunden-Grenze und die Einkommensanrechnung funktionieren wie bei jeder anderen Teilzeit.

Was ein Midijob ist

Ein Midijob ist eine Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich: Dein regelmäßiger Verdienst liegt über der Minijob-Grenze und bei höchstens 2.000 € im Monat (§ 20 Abs. 2 SGB IV). 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 €, der Bereich reicht also von 603,01 € bis 2.000 €. Hast du mehrere Jobs, zählt dein Gesamtverdienst. Für das Elterngeld wird die Einordnung aus deinen Lohnabrechnungen übernommen.

Midijob vor der Geburt: höheres Elterngeld-Netto

Das Elterngeld nimmt nicht das Netto aus deiner Lohnabrechnung. Es berechnet ein eigenes Elterngeld-Netto mit pauschalen Sozialabgaben: 9 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung, 10 Prozent für die Rentenversicherung und 2 Prozent für die Arbeitslosenversicherung, je nachdem, wo du pflichtversichert warst (§ 2f Abs. 1 BEEG).

Beim Midijob werden diese Sätze nicht auf dein volles Brutto angewendet, sondern auf einen niedrigeren, besonders berechneten Betrag (§ 2f Abs. 2 Satz 3 BEEG). Der Abzug für Sozialabgaben ist deshalb kleiner, dein Elterngeld-Netto höher, und damit auch dein Elterngeld. Die Steuerabzüge werden wie üblich berechnet.

Zum Vergleich: Bei Minijob-Lohn werden gar keine Sozialabgaben abgezogen (§ 2f Abs. 2 Satz 2 BEEG).

Midijob im Elterngeldbezug

Du kannst im Elterngeldbezug einen Midijob behalten oder neu anfangen, solange du in jedem Lebensmonat im Durchschnitt höchstens 32 Stunden pro Woche arbeitest. Dein Midijob-Einkommen wird wie jedes andere Erwerbseinkommen angerechnet (§ 2 Abs. 3 BEEG), und für die Sozialabgaben gilt dieselbe verringerte Bemessungsgrundlage.

Midijob-Einkommen im Bezug fließt außerdem in den Durchschnitt aller Monate derselben Art ein. Siehe Ein Durchschnitt für alle Monate.

Für den Partnerschaftsbonus brauchst du 24 bis 32 Wochenstunden. Ein Midijob kann das erfüllen, entscheidend sind aber die Stunden, nicht der Verdienst.

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