Während eines Elterngeld-Lebensmonats darfst du im Durchschnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Wichtig: Gemittelt wird über den Lebensmonat. Eine einzelne 40-Stunden-Woche ist okay, wenn du in einer anderen Woche entsprechend weniger arbeitest.
Es zählen alle Erwerbstätigkeiten zusammen:
Nicht mitgezählt werden in der Regel: ehrenamtliche Tätigkeiten, Studium, Praktika ohne Vergütung.
Überschreitest du die 32 Stunden im Durchschnitt eines Lebensmonats, fällt der komplette Lebensmonat raus, nicht nur die Überstunden, sondern das ganze Elterngeld für diesen Monat.
Das ist sehr teuer: Statt 1.800 € (Basis) oder 900 € (Plus) bekommst du null. Plane deine Stunden also vorsichtig, und führe Stundenkonto, falls du nah an der Grenze bist.
Die Elterngeldstelle kann eine Arbeitgeberbescheinigung über deine tatsächlich geleisteten Stunden anfordern. Bei Selbstständigen reichst du eine Erklärung über deine wöchentliche Stundenzahl ein, im Zweifel mit unterstützenden Belegen (Stundenkonto, Tagebuch).
Falsche Angaben können zu Rückforderungen und Bußgeldern führen, sei also präzise.
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