Wenn du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst, kannst du auch ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt den Mindestbetrag bekommen: 300 € pro Monat bei Basiselterngeld und 150 € bei ElterngeldPlus.
Der Mindestbetrag ist keine Zahlung für alle Eltern. Wohnsitz, Betreuung, Arbeitszeit und Einkommensgrenze werden trotzdem geprüft.
Ohne Einkommen nach der Geburt gibt es höchstens 1.800 € Basiselterngeld pro Monat. Bei der Differenzberechnung werden vom Elterngeld-Netto vor der Geburt höchstens 2.770 € berücksichtigt. Einkommen darüber erhöht die Zahlung nicht weiter.
ElterngeldPlus ist auf die Hälfte des Basiselterngelds gedeckelt, das dir ohne Einkommen nach der Geburt zustünde – maximal also 900 € pro Monat.
Der Höchstbetrag gilt vor Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag. Der Geschwisterbonus erhöht Basiselterngeld um 10 %, mindestens um 75 €. Bei Mehrlingen kommen für das zweite und jedes weitere Kind jeweils 300 € hinzu.
Bei ElterngeldPlus werden die Mindestbeträge dieser Zuschläge beziehungsweise der Mehrlingszuschlag halbiert. Andere Leistungen können eigenen Anrechnungsregeln folgen; dafür reicht die einfache Aussage „300 € bleiben immer“ nicht in jedem Fall.
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