Auch wenn du im Bemessungszeitraum gar nichts verdient hast, bekommst du Elterngeld: 300 € pro Monat bei Basis, 150 € bei Plus. Das ist der gesetzliche Sockelbetrag.
Der Mindestbetrag schützt Studierende, Hausfrauen/Hausmänner und Arbeitslose, die vor der Geburt kein Einkommen hatten.
Selbst wenn du Top-Verdiener:in warst, gibt es maximal 1.800 € Basis pro Monat (entspricht einem Vor-Geburt-Netto von rund 2.770 €). Höhere Einkommen werden nicht weiter berücksichtigt, der Cap ist hart.
Bei ElterngeldPlus ist der entsprechende Höchstbetrag 900 € pro Monat.
Wichtig: Wenn du während des Bezugs Einkommen aus Erwerbstätigkeit hast oder Entgeltersatzleistungen (ALG I, Krankengeld) bekommst, wird das angerechnet. Aber der Sockel von 300 € / 150 € bleibt anrechnungsfrei. Selbst mit hohem Anrechnungs-Einkommen kommst du mindestens auf den Sockelbetrag.
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