Wenn du nach der Geburt kein Erwerbseinkommen hast, ersetzt Basiselterngeld je nach Höhe deines vorherigen Einkommens grundsätzlich 65 bis 100 % des pauschalierten Netto-Einkommens.
Welcher Zeitraum dafür zählt, hängt von deiner Einkommensart ab. Bei Angestellten sind es meistens zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, mit gesetzlichen Ausklammerungen. Bei Selbstständigkeit oder Mischeinkünften gelten meistens steuerliche Zeiträume.
Die Elterngeldstelle übernimmt nicht einfach das Netto von deiner Lohnabrechnung. Sie ermittelt aus dem berücksichtigten Erwerbseinkommen ein pauschaliertes Elterngeld-Netto und zieht dafür Steuern und Sozialabgaben nach gesetzlichen Vorgaben ab.
Bei Angestellten wird außerdem ein Zwölftel des jeweils geltenden Arbeitnehmer-Pauschbetrags berücksichtigt. Lohnbestandteile, die steuerlich als sonstige Bezüge gelten – etwa bestimmte Einmalzahlungen – zählen grundsätzlich nicht mit.
Zwischen 1.000 € und 1.200 € Elterngeld-Netto beträgt die Ersatzrate 67 %. Oberhalb von 1.200 € sinkt sie schrittweise und erreicht ab 1.240 € den Mindestsatz von 65 %. Unter 1.000 € steigt sie schrittweise auf bis zu 100 %.
Wenn du während des Bezugs arbeitest, wird nicht einfach dieser Prozentsatz auf dein früheres Einkommen angewendet. Dann zählt grundsätzlich die Differenz zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt.
Wenn du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst, bekommst du auch ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt mindestens 300 € Basiselterngeld pro Monat. Ohne Einkommen nach der Geburt liegt der Höchstbetrag bei 1.800 €.
Bei ElterngeldPlus liegen Mindest- und Höchstbetrag bei 150 € und 900 €. Einkommen während des Bezugs kann die konkrete Berechnung verändern.
Warum manche 67 % bekommen
Zwischen 1.000 € und 1.200 € Elterngeld-Netto beträgt die Ersatzrate 67 %
WeiterlesenMindest- und Höchstbeträge
Mindestbetrag: 300 € (Basis) / 150 € (Plus) pro Monat
WeiterlesenBemessungszeitraum
Angestellte: 12 Kalendermonate vor der Geburt (bei Müttern vor Mutterschutz)
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