Elterngeld = 65 % × durchschnittliches monatliches Netto im Bemessungszeitraum.
Der Bemessungszeitraum sind in der Regel die 12 Kalendermonate vor der Geburt deines Kindes (bei Müttern vor Beginn des Mutterschutzes). Für Selbstständige zählt das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr.
Vom Bruttoeinkommen werden pauschal Steuern und Sozialabgaben abgezogen, das ergibt das Netto, mit dem gerechnet wird. Wichtig: Dein tatsächliches Netto auf deiner Lohnabrechnung kann etwas anders sein als das, mit dem die Elterngeldstelle rechnet, weil die Abzüge pauschal ermittelt werden.
Wenn dein Durchschnitts-Netto unter 1.240 € pro Monat lag, steigt der Prozentsatz schrittweise. Unter 1.000 € bekommst du sogar bis zu 100 % deines Nettos.
Die Idee: Niedrigverdiener:innen sollen einen größeren Anteil ihres Einkommens als Elterngeld ersetzt bekommen.
Auch ohne jegliches Einkommen vor der Geburt bekommst du den Mindestbetrag von 300 € pro Monat. Selbst wenn du Vollverdiener:in warst, gibt es maximal 1.800 € pro Monat, das ist der gesetzliche Deckel.
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