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Wie viel Elterngeld bekommst du?

Eine erste Schätzung dauert keine zwei Minuten. Für den endgültigen Betrag zählen allerdings mehr Dinge als dein letztes Nettogehalt.

Marijke Reed
Marijke Reed
Aktualisiert am August 2026 · 6 Min. Lesezeit

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Basiselterngeld liegt normalerweise zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat
  • Die Elterngeldstelle rechnet mit einem eigenen Elterngeld-Netto, nicht einfach mit dem Netto auf deiner Abrechnung
  • Eltern haben gemeinsam meist 12 Basis-Monate; unter den Voraussetzungen für Partnermonate werden daraus 14
  • Während des Bezugs darfst du im Durchschnitt höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten
  • Der Rechner liefert eine Schätzung. Bemessungszeitraum, Einkommen im Bezug und Sonderfälle können sie verändern

Was ist Elterngeld?

Elterngeld gleicht einen Teil des Einkommens aus, das nach der Geburt wegfällt. Basiselterngeld beträgt normalerweise 65 bis 67 Prozent des maßgeblichen Elterngeld-Nettos; bei niedrigerem Einkommen kann die Ersatzrate bis auf 100 Prozent steigen. Der Monatsbetrag liegt grundsätzlich zwischen 300 und 1.800 Euro.

Elterngeld und Elternzeit sind zwei verschiedene Dinge:

  • Elterngeld = die staatliche Geldleistung
  • Elternzeit = die arbeitsrechtliche Auszeit vom Job

Oft werden beide zusammen genutzt. Du kannst aber Elterngeld beziehen, ohne in Elternzeit zu sein, solange du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst und im Durchschnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitest.

Planen kannst du schon vor der Geburt. Einreichen kannst du den Antrag erst, wenn das Kind geboren ist.

Wie viel Elterngeld bekommst du?

Entscheidend ist nicht einfach das Netto auf deiner Gehaltsabrechnung. Die Elterngeldstelle berechnet aus deinem berücksichtigungsfähigen Brutto ein eigenes Elterngeld-Netto. Davon werden höchstens 2.770 Euro im Monat berücksichtigt.

  • ab 1.240 Euro Elterngeld-Netto: 65 Prozent
  • zwischen 1.200 und 1.000 Euro: 67 Prozent
  • unter 1.000 Euro: schrittweise mehr, bis höchstens 100 Prozent

Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Einkommen während des Bezugs wird ebenfalls berücksichtigt.

Beträgt dein Elterngeld-Netto 3.000 Euro und fällt dein Einkommen vollständig weg, werden davon höchstens 2.770 Euro angesetzt. 65 Prozent davon sind rund 1.800 Euro Basiselterngeld.
Der Rechner oben gibt dir eine schnelle Schätzung. Den verbindlichen Betrag legt erst die Elterngeldstelle fest.

Welche 12 Monate zählen?

Welche Monate zählen, hängt von deiner Erwerbsart ab. Bei Angestellten sind es meistens 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat; bei der gebärenden Person endet der Zeitraum normalerweise vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. Bei Selbstständigen zählt grundsätzlich der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt. Schon kleine selbstständige Nebeneinkünfte können die Zuordnung verändern.

Bestimmte Monate können ausgeklammert werden, etwa bei Mutterschaftsleistungen oder schwangerschaftsbedingter Erkrankung. Genau deshalb reicht ‚die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen‘ nicht für jeden Fall.

Steuerklasse: Relevant ist grundsätzlich die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum überwiegend gegolten hat. Ein Wechsel kann sich auswirken, aber nicht nach einer pauschalen Sechs-Monats-Regel vor Beginn des Bemessungszeitraums.

Die drei Varianten des Elterngeldes

Du kannst Basiselterngeld und ElterngeldPlus kombinieren. Der Partnerschaftsbonus ergänzt die beiden Varianten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ohne Einkommen im Bezug bringt Basiselterngeld den höheren Monatsbetrag. Mit Teilzeiteinkommen kann ElterngeldPlus besser passen und über einen längeren Zeitraum laufen. Was sinnvoll ist, hängt von euren Arbeitszeiten und der gewünschten Aufteilung ab.

How the three types compare

Basiselterngeld12 mo€300 – €1,800/moElterngeldPlus24 mo€150 – €900/moBonus4 mo+2–4 months each, 24–32h/week

Habe ich als Expat Anspruch?

Eine deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht nötig. Für EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige gelten andere Regeln als für Personen aus Drittstaaten. Bei Drittstaatsangehörigen kommt es auf den genauen Aufenthaltstitel und die darin erlaubte Erwerbstätigkeit an.

Daneben gelten die allgemeinen Voraussetzungen:

  • Du lebst mit deinem Kind in einem Haushalt
  • Du betreust und erziehst dein Kind selbst
  • Du arbeitest während des Bezugs im Durchschnitt höchstens 32 Stunden pro Woche
  • Dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen

Für Geburten ab April 2025 entfällt der Anspruch ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro. Gemeint ist nicht das Brutto- oder Haushaltsnettoeinkommen.

So beantragst du Elterngeld

Vorbereiten kannst du den Antrag schon während der Schwangerschaft. Stellen kannst du ihn erst nach der Geburt. Zuständig ist die Elterngeldstelle am Wohnort des Kindes.

Die Frist, die wirklich zählt: Elterngeld wird höchstens für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Wartest du länger, können frühere Bezugsmonate verloren gehen.

Welche Unterlagen du brauchst, hängt von deinem Fall ab. Fast immer gehört die Geburtsbescheinigung dazu. Angestellte weisen ihr Einkommen meist mit Gehaltsabrechnungen nach; bei Selbstständigen sind andere Nachweise nötig. Je nach Krankenversicherung, Erwerbsart und geplantem Einkommen kommen weitere Bescheinigungen dazu.

Unser kostenloser Guide hilft dir zuerst beim Verstehen und Planen. Wenn du den Antrag geführt ausfüllen möchtest, gibt es dafür unser DIY-Produkt.

Darfst du während des Elterngeldes arbeiten?

Ja. Während des Bezugs darfst du im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Einkommen nach der Geburt kann die Höhe des Elterngeldes verringern.

  • Kein Einkommen im Bezug? Basiselterngeld hat den höheren Monatsbetrag
  • Teilzeiteinkommen? Dann lohnt sich der Vergleich mit ElterngeldPlus
  • Beide Eltern arbeiten gleichzeitig 24 bis 32 Stunden? Dann können 2 bis 4 Monate Partnerschaftsbonus pro Elternteil möglich sein
Die 32-Stunden-Grenze gilt auch bei Selbstständigkeit, freiberuflicher Arbeit und Minijob. Arbeitszeiten aus mehreren Tätigkeiten werden zusammengerechnet.

So teilst du die Monate zwischen den Eltern auf

Eltern haben gemeinsam zunächst 12 Basiselterngeld-Monate. Zwei Partnermonate kommen hinzu, wenn beide Eltern Elterngeld beantragen und bei einem Elternteil in zwei Lebensmonaten Erwerbseinkommen wegfällt. Ein Elternteil kann grundsätzlich höchstens 12 Basis-Monate beziehen und muss mindestens zwei Lebensmonate Elterngeld beantragen.

Für Geburten ab April 2024 dürfen beide Eltern Basiselterngeld in der Regel nur einen Lebensmonat gleichzeitig beziehen. Ausnahmen gelten unter anderem bei Mehrlingen und bestimmten Frühgeburten. Sobald mindestens ein Elternteil ElterngeldPlus bezieht, sind längere Überschneidungen möglich.

Ein Basis-Monat lässt sich in zwei ElterngeldPlus-Monate umwandeln. Aber 14 Basis-Monate bedeuten nicht automatisch 28 frei verteilbare Kalendermonate: Ab dem 15. Lebensmonat muss ElterngeldPlus ohne Unterbrechung bezogen werden.

Popular splits: 14-month budget

12 + 21234567891011121314Parent A (12 mo)Parent B (2 mo)7 + 71234567891011121314Parent A (7 mo)Parent B (7 mo)

Boni und besondere Situationen

Je nach Familiensituation bekommst du womöglich mehr oder zusätzliche Monate:

  • Zwillinge oder Drillinge? Für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind gibt es 300 Euro Mehrlingszuschlag im Monat.
  • Schon kleine Kinder im Haushalt? Lebt ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder leben mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren im Haushalt, kann der Geschwisterbonus dazukommen: 10 Prozent, mindestens 75 Euro im Monat. Für Kinder mit Behinderung gelten längere Altersgrenzen.
  • Kind zu früh geboren? Ab sechs Wochen vor dem errechneten Termin gibt es zusätzliche Monate; je nach Zeitpunkt bis zu vier Basis-Monate.
  • Alleinerziehend? Wenn du die gesetzlichen Voraussetzungen für Alleinerziehende erfüllst, kannst du die Partnermonate und den Partnerschaftsbonus allein nutzen.
  • Noch im Studium? Studium zählt nicht als Erwerbstätigkeit für die 32-Stunden-Grenze. Eine parallele Beschäftigung dagegen schon.
  • Selbstständig oder freiberuflich? Dann gelten ein anderer Bemessungszeitraum und andere Einkommensnachweise. Maßgeblich ist grundsätzlich der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt.
MehrlingeGeschwisterbonusFrühgeburt
Zusatzbetrag+300 Euro/Monat je weiterem Kind+10%, mind. 75 Euro/MonatGleicher Satz
Wer hat AnspruchEltern von MehrlingenEin weiteres Kind unter 3 (oder zwei weitere unter 6)Kind 6+ Wochen zu früh geboren
DauerWie deine Elterngeld-MonateWie deine Elterngeld-MonateBis zu 4 zusätzliche Monate

Weitere Leistungen, die du kennen solltest

Elterngeld ist nicht die einzige Leistung rund um die Geburt:

  • Kindergeld: derzeit 259 Euro im Monat pro Kind. Es ist eine eigene Leistung und wird separat bei der Familienkasse beantragt.
  • Mutterschaftsleistungen: Ob und wie viel du bekommst, hängt unter anderem von Beschäftigung und Krankenversicherung ab. Mutterschaftsleistungen für dasselbe Kind werden auf das Elterngeld der gebärenden Person angerechnet.
  • Elternzeit: Beschäftigte können bis zu drei Jahre arbeitsrechtliche Elternzeit nehmen. Elternzeit selbst ist unbezahlt.
  • Krankenversicherung: Ob Beiträge anfallen, hängt von Versicherungsart, Erwerbsstatus und weiteren Einkünften ab. Besonders bei freiwilliger gesetzlicher oder privater Versicherung lohnt sich ein genauer Check.

Basierend auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und den offiziellen Leitlinien des BMFSFJ (28. Auflage, Oktober 2025). Geprüft von Elterngeld Help, August 2026.

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