Alleinerziehende können die Partnermonate allein beziehen, wenn ihr Erwerbseinkommen für zwei Lebensmonate sinkt und die Voraussetzungen des § 4c BEEG erfüllt sind. Im Regelfall bedeutet das: Du erfüllst die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag und der andere Elternteil wohnt weder mit dir noch mit dem Kind. Eine andere erwachsene Person im Haushalt kann deshalb relevant sein. Daneben gibt es besondere Fälle bei Kindeswohlgefährdung oder unmöglicher Betreuung durch den anderen Elternteil.
Wenig. Du füllst den normalen Hauptantrag aus, gibst aber an, dass du Anspruch auf die 2 Partnermonate als Alleinerziehende:r hast. Belege: Steuerklasse-II-Nachweis oder eine entsprechende Erklärung. Manche Stellen verlangen zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung über deine Alleinerziehung. Hol dir die Formvorgaben bei deiner zuständigen Elterngeldstelle.
Wenn der neue Partner in deinen Haushalt zieht und gemeinsam Verantwortung übernimmt, kann der Alleinerziehenden-Status entfallen und damit die zusätzlichen Partnermonate. Du musst die Änderung melden, sonst kann es zu Rückforderungen kommen. Wichtig: kurze Beziehungen ohne Zusammenleben (z. B. nur am Wochenende) wirken sich in der Regel nicht aus, der Maßstab ist die Haushaltsgemeinschaft.
Ja, ohne Einschränkung. Der Geschwisterbonus (10 %, mindestens 75 €) gilt auch für Alleinerziehende mit weiteren Kindern unter 3 (bzw. 6). Der Mehrlingszuschlag (300 € pro Extrakind) ebenfalls. Du bist hier nicht benachteiligt.
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