Elterngeld Help

Elterngeld für Alleinerziehende: bis zu 14 Monate allein

Elterngeld Help·Aktualisiert Juni 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Alleinerziehende erhalten alle 14 Basis-Monate (statt 12 + 2 Partnermonate)
  • Voraussetzung: Steuerklasse II oder anerkannte Alleinerziehung
  • Auch Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus uneingeschränkt möglich

Was ist anders, wenn du allein erziehst?

Du bekommst die zwei Partnermonate, die normalerweise nur bei beidseitigem Bezug freigeschaltet werden, automatisch zugesprochen. Statt der üblichen 12 + 2-Monats-Aufteilung zwischen zwei Eltern hast du allein Zugriff auf alle 14 Basis-Monate. Bei ElterngeldPlus entsprechend 24 + 4 Monate. Wichtig: das ist kein Sonderbonus, du bekommst nicht mehr Geld pro Monat, sondern hast die volle Bezugszeit allein zur Verfügung. Anspruch hast du, wenn du Steuerklasse II hast oder die Voraussetzungen des § 24b EStG (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) erfüllst, also keine andere erwachsene Person zur Haushaltsgemeinschaft gehört, die mit dem Kind versorgungs- oder erziehungsmäßig verbunden ist. Wer mit den Großeltern oder einer WG zusammenwohnt, sollte das prüfen, hier kippt der Status manchmal. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende liegt 2026 ebenfalls bei 175.000 € zu versteuerndem Einkommen, also nur deinem eigenen.

Wie unterscheidet sich der Antrag?

Wenig. Du füllst den normalen Hauptantrag aus, gibst aber an, dass du Anspruch auf die 2 Partnermonate als Alleinerziehende:r hast. Belege: Steuerklasse-II-Nachweis oder eine entsprechende Erklärung. Manche Stellen verlangen zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung über deine Alleinerziehung. Hol dir die Formvorgaben bei deiner zuständigen Elterngeldstelle.

Was, wenn du während des Bezugs einen neuen Partner findest?

Wenn der neue Partner in deinen Haushalt zieht und gemeinsam Verantwortung übernimmt, kann der Alleinerziehenden-Status entfallen und damit die zusätzlichen Partnermonate. Du musst die Änderung melden, sonst kann es zu Rückforderungen kommen. Wichtig: kurze Beziehungen ohne Zusammenleben (z. B. nur am Wochenende) wirken sich in der Regel nicht aus, der Maßstab ist die Haushaltsgemeinschaft.

Bekommst du Geschwister- und Mehrlingsboni?

Ja, ohne Einschränkung. Der Geschwisterbonus (10 %, mindestens 75 €) gilt auch für Alleinerziehende mit weiteren Kindern unter 3 (bzw. 6). Der Mehrlingszuschlag (300 € pro Extrakind) ebenfalls. Du bist hier nicht benachteiligt.

Nächste Schritte

Bereit, deinen Anspruch zu prüfen?

Unser kostenloser Guide führt dich Schritt für Schritt durch.

Zum kostenlosen Guide →