2026 sind es 259 Euro pro Monat und Kind, unabhängig davon, ob es das erste, zweite oder dritte Kind ist. Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa während Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst, kann Kindergeld bis zum 25. Geburtstag weiterlaufen. Wichtig fürs Elterngeld: Kindergeld wird nicht darauf angerechnet. Beide Leistungen laufen nebeneinander.
Bei der Familienkasse, schriftlich oder über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit. Du kannst es schon vor der Geburt anstoßen (die Unterlagen vorbereiten) und mit der Geburtsurkunde sofort einreichen. Rückwirkende Auszahlung bis zu 6 Monate ist möglich, also nicht in Panik geraten, falls du es ein paar Wochen liegen lässt. Aber gleich nach der Anmeldung beim Standesamt einreichen ist der Standard-Weg.
Ja, bis zum 25. Geburtstag. Sobald das Kind eine Erstausbildung oder ein Erststudium beginnt, läuft Kindergeld weiter. Bei einer Zweitausbildung gibt's Sonderregeln: maximal 20 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche nebenher, sonst gilt das nicht mehr als Erstausbildung. Während Wartezeiten zwischen zwei Ausbildungen (max. 4 Monate) wird Kindergeld trotzdem gezahlt.
Auch im Ausland kannst du Anspruch haben. Wenn das Kind in einem EU/EWR-Staat lebt (z. B. Großeltern in Polen) und ihr in Deutschland steuerpflichtig seid, läuft Kindergeld trotzdem. Hier greift das EU-Koordinierungsrecht. Bei Wohnsitz außerhalb der EU wird's komplizierter.
Unser kostenloser Guide führt dich Schritt für Schritt durch.
Zum kostenlosen Guide →