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Elternzeit: Auszeit für die Familie in Deutschland

Dein Arbeitgeber muss dir deinen Arbeitsplatz bis zu 3 Jahre lang freihalten, während du dein Kind betreust. So funktioniert Elternzeit in Deutschland, und so bekommst du sie.

Marijke Reed
Marijke Reed
Aktualisiert am Juni 2026 · 7 Min. Lesezeit
Elternzeit: Auszeit für die Familie in Deutschland

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bis zu 3 Jahre arbeitsplatzgeschützte Auszeit pro Elternteil, pro Kind
  • Dein Arbeitgeber kann nicht Nein sagen. Es ist dein gesetzliches Recht.
  • Du musst sie mindestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beantragen
  • Während der Elternzeit darfst du in Teilzeit arbeiten (bis zu 32 Stunden pro Woche)
  • Elternzeit ist unbezahlt. Elterngeld ist das Geld. Meist brauchst du beides.

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist das gesetzliche Recht auf bis zu 3 Jahre arbeitsplatzgeschützte Auszeit pro Kind. Jeder Arbeitnehmer, der in Deutschland arbeitet, kann sie nehmen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Dein Arbeitgeber kann sie nicht ablehnen und dir während dieser Zeit nicht kündigen (§15, §18 BEEG).

Zwei Dinge solltest du von Anfang an verstehen:

  • Elternzeit = die Auszeit von der Arbeit (bis zu 3 Jahre, arbeitsplatzgeschützt, unbezahlt)
  • Elterngeld = das Geld vom Staat (bis zu 14 Monate, ersetzt einen Teil deines Gehalts)

Das sind zwei getrennte Dinge. Du kannst Elternzeit nehmen, ohne Elterngeld zu beziehen (zum Beispiel im 2. oder 3. Jahr). Und du kannst Elterngeld beziehen, ohne formell Elternzeit zu nehmen (etwa wenn du selbstständig bist). Die meisten Angestellten nutzen aber beides zusammen.

Elternzeit gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Wenn du einen deutschen Arbeitsvertrag hast, hast du dieses Recht.

Wie lange kannst du Elternzeit nehmen?

Jeder Elternteil hat pro Kind Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit. Also 3 Jahre für die Mutter und 3 Jahre für den Vater, unabhängig voneinander.

Du musst die 3 Jahre nicht am Stück nehmen. Du kannst sie aufteilen:

  • Einen Teil direkt nach der Geburt nehmen
  • Zurück zur Arbeit gehen
  • Später mehr nehmen (bis zum 8. Geburtstag des Kindes)

Die Regeln für die Aufteilung:

  • Du kannst deine Elternzeit in bis zu 3 Abschnitte aufteilen
  • Mehr als 3 Abschnitte erfordern die Zustimmung deines Arbeitgebers
  • Bis zu 24 Monate können auf die Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden
  • Für Mütter: Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt zählen auf die 3 Jahre an
Beide Eltern können gleichzeitig Elternzeit nehmen. Viele Paare überlappen sich in den ersten Monaten, danach geht ein Elternteil wieder arbeiten.

So beantragst du Elternzeit bei deinem Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber kann Elternzeit nicht ablehnen. Du musst aber das Verfahren einhalten:

  • Schritt 1: Schreibe deinem Arbeitgeber einen Brief oder eine E-Mail. Darin muss stehen:
  • Dein Name und der voraussichtliche Geburtstermin des Kindes
  • Wann deine Elternzeit beginnen soll
  • Wann sie enden soll (mindestens für die ersten 2 Jahre)
  • Schritt 2: Reiche sie rechtzeitig ein.
  • Für Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes: mindestens 7 Wochen vor Beginn
  • Für Elternzeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag: mindestens 13 Wochen vor Beginn
  • Wenn deine Elternzeit ab der Geburt beginnt: 7 Wochen vor dem Geburtstermin

Tipps für deinen Elternzeit-Antrag

Reichst du deinen Antrag zu spät ein, beginnt deine Elternzeit nicht zum gewünschten Zeitpunkt. Sie verschiebt sich automatisch um so viele Tage nach hinten, wie du zu spät warst.

Schritt 3: Dein Arbeitgeber bestätigt den Eingang schriftlich und hält die Daten fest.

Die 2-Jahres-Bindung: Wenn du Elternzeit zum ersten Mal beantragst, musst du dich für die nächsten 24 Monate festlegen. Änderungen innerhalb dieses Zeitraums brauchen die Zustimmung deines Arbeitgebers. Danach kannst du frei neu planen.

Lege dich nur für 2 Jahre fest und halte dir das 3. Jahr offen. So bleibst du flexibel und kannst später entscheiden, ob du verlängerst oder zurück zur Arbeit gehst. Alles, was du über 2 Jahre hinaus erklärst, wird ebenfalls bindend.

Kann dein Arbeitgeber dir kündigen?

Nein. Während der Elternzeit hast du absoluten Kündigungsschutz (§18 BEEG). Dein Arbeitgeber kann dir nicht kündigen.

Der Schutz beginnt schon früher:

  • Für Elternzeit vor dem 3. Geburtstag: Der Schutz beginnt 8 Wochen vor Beginn deiner Elternzeit
  • Für Elternzeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag: Der Schutz beginnt 14 Wochen vorher

Das bedeutet: Wenn du Elternzeit 7 Wochen im Voraus beantragst, bist du ab dem Moment geschützt, in dem du das Schreiben absendest.

Die einzige Ausnahme: Wenn der gesamte Betrieb schließt und es wirklich keine andere Stelle gibt, kann der Arbeitgeber bei der zuständigen obersten Landesbehörde die Zustimmung zur Kündigung beantragen. Das kommt extrem selten vor.

Wenn deine Elternzeit endet, hast du das Recht, auf deine bisherige oder eine gleichwertige Stelle zurückzukehren. Dein Vertrag läuft weiter, als wärst du nie weg gewesen.

Urlaubsanspruch: Dein Arbeitgeber darf deinen Jahresurlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um 1/12 kürzen. Nicht genommener Urlaub aus der Zeit vor deiner Auszeit verfällt nicht und überträgt sich, bis du zurück bist.

Darfst du während der Elternzeit arbeiten?

Ja. Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Das nennt sich Teilzeit in Elternzeit.

Du kannst arbeiten für:

  • Deinen aktuellen Arbeitgeber (am häufigsten)
  • Einen anderen Arbeitgeber (erfordert die Zustimmung deines Arbeitgebers)
  • Dich selbst, als Freiberufler (erfordert ebenfalls die Zustimmung)

Wenn du deine Stunden bei deinem aktuellen Arbeitgeber reduzieren willst, hast du einen gesetzlichen Anspruch darauf (§15 Abs. 5-7 BEEG), sofern:

  • Dein Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat
  • Du dort seit mindestens 6 Monaten beschäftigt bist
  • Du zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche arbeiten willst
  • Du es mindestens 7 Wochen im Voraus beantragst

Dein Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen und muss das innerhalb von 4 Wochen schriftlich tun.

Teilzeit während der Elternzeit ist finanziell oft die clevere Wahl. Du verdienst ein Gehalt und kannst trotzdem ElterngeldPlus beziehen. Unser Rechner zeigt dir genau, wie viel du bekommen würdest.

Wie Elternzeit und Elterngeld zusammenspielen

Die meisten Eltern nehmen Elternzeit und beziehen gleichzeitig Elterngeld. Die beiden Programme haben aber unterschiedliche Regeln:

  • Elternzeit dauert bis zu 3 Jahre. Elterngeld dauert bis zu 14 Monate (oder 28 mit ElterngeldPlus).
  • Wenn deine Elterngeld-Monate aufgebraucht sind, kannst du in Elternzeit bleiben, bekommst dann aber keine Zahlung mehr.
  • Elterngeld ersetzt 65 bis 67% deines Nettoeinkommens, bis zu 1.800 Euro pro Monat.

Das typische Muster: 12 bis 14 Monate Elternzeit nehmen, in dieser Zeit Elterngeld beziehen, danach entweder zurück zur Arbeit gehen oder die unbezahlte Elternzeit fortsetzen.

Manche Eltern verlängern ihren bezahlten Zeitraum, indem sie ElterngeldPlus wählen und in Teilzeit arbeiten. Jeder Basiselterngeld-Monat wird zu 2 ElterngeldPlus-Monaten, sodass sich die finanzielle Unterstützung über mehr Zeit verteilt.

Unser Schritt-für-Schritt-Guide hilft dir, beides zu planen: Er berechnet dein Elterngeld, plant deine Monate und erstellt deinen Antrag.

Popular splits: 14-month budget

12 + 21234567891011121314Parent A (12 mo)Parent B (2 mo)7 + 71234567891011121314Parent A (7 mo)Parent B (7 mo)

Sonderfälle

Elternzeit funktioniert je nach Situation unterschiedlich:

SelbstständigeZwillinge/MehrlingeAdoptionBefristeter VertragKündigung
Elternzeit?Nein (nur Recht für Angestellte)Ja, pro KindJaJa, aber begrenztSonderregel
So funktioniert esDu kannst trotzdem Elterngeld beziehen. Reduziere deine Stunden freiwillig.Jedes Kind = 3 Jahre. Zwillinge = bis zu 6 Jahre insgesamt.Beginnt, wenn das Kind in den Haushalt kommt. Kind muss unter 8 sein.Endet mit Ablauf des Vertrags. Verlängert deinen Vertrag nicht.3 Monate Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit (§19 BEEG).

Und was ist mit Mutterschutz?

Mutterschutz ist ein eigenes Programm und gilt für schwangere Angestellte:

  • 6 Wochen vor dem Geburtstermin: Du darfst aufhören zu arbeiten (freiwillig)
  • 8 Wochen nach der Geburt: Du darfst nicht arbeiten (verpflichtend)
  • 12 Wochen nach der Geburt bei Früh- oder Mehrlingsgeburten

Während des Mutterschutzes erhalten angestellte Mütter ihr volles Gehalt, und zwar aus einer Kombination von Mutterschaftsgeld (13 Euro pro Tag von deiner Krankenkasse) und einem Arbeitgeberzuschuss auf dein volles Nettogehalt.

So hängt das zusammen: Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt zählen auf deine 3 Jahre Elternzeit an. Bei den meisten Müttern beginnt die Elternzeit also faktisch nach dem Ende des Mutterschutzes. Beim Elterngeld zählt der Mutterschutz nach der Geburt als deine ersten 2 Basiselterngeld-Monate.

Selbstständige und Mutterschutz: Die Regeln hängen von deiner Krankenversicherung ab:

  • GKV mit Wahltarif Krankengeld: Du erhältst Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse (70% deines beitragspflichtigen Einkommens pro Tag). Das ist der beste Schutz, aber du musst den Krankengeld-Anspruch aktiv vor der Schwangerschaft hinzubuchen.
  • KSK-Mitglieder (Künstler/Publizisten): Gute Nachricht. Deine KSK-Mitgliedschaft schließt das Krankengeld automatisch ein. Du erhältst Mutterschaftsgeld über deine Krankenkasse in Höhe von 70% deines bei der KSK gemeldeten Einkommens.
  • GKV ohne Krankengeld: Du erhältst während des Mutterschutzes nichts. Viele Selbstständige merken diese Lücke erst, wenn es zu spät ist.
  • Private Krankenversicherung (PKV) mit Krankentagegeld: Deine Versicherung zahlt den vereinbarten Tagessatz während der Schutzfristen. Prüfe die Karenzzeit in deinem Tarif genau.
  • PKV ohne Krankentagegeld: Gar keine Zahlung während des Mutterschutzes.

Die einmalige Zahlung von 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung gibt es nur für privatversicherte Angestellte, nicht für selbstständige Frauen.

Basierend auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und den offiziellen Leitlinien des BMFSFJ (28. Auflage, Oktober 2025). Geprüft von Elterngeld Help, Juni 2026.

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