Ja. Zukünftige Lebensmonate lassen sich bis zum Ende des Bezugszeitraums grundsätzlich ändern. Rückwirkend reicht die Änderung höchstens drei Lebensmonate zurück. Bereits ausgezahlte Monate sind außer in besonderen Härtefällen gesperrt. Die ausdrückliche Ausnahme: Ein bereits bezogener Plus-Monat darf nachträglich auf Basis umgestellt werden. Umgekehrt gilt diese Ausnahme nicht.
Drei häufige Anlässe. Erstens, wenn sich euer Arbeitsleben anders entwickelt als geplant, z. B. ein Elternteil entscheidet kurzfristig, doch länger zu pausieren oder früher zurückzukehren. Zweitens, wenn ein neuer Aufenthaltstitel oder veränderte Einkünfte die Berechnung kippen. Drittens, wenn ihr nach der Geburt merkt, dass die Mathematik anders aussieht als gedacht und ihr Plus statt Basis nehmen wollt.
Für Änderungen gilt dieselbe 3-Monats-Rückwirkungsfrist wie für den Erstantrag: maximal drei Lebensmonate zurück vom Eingangsmonat. Wenn du im 10. Lebensmonat eine Änderung einreichst, kannst du LM 7, 8, 9 noch beeinflussen, LM 6 und früher nicht mehr. Plane also vorausschauend, je früher die Änderung, desto mehr Spielraum.
Für die Änderung genügt ein einfaches Schreiben an deine Elterngeldstelle; ein bestimmtes bundesweites Formular ist nicht vorgeschrieben. Nenne Aktenzeichen, betroffene Lebensmonate und die gewünschte Änderung klar und füge nötige Nachweise bei. Kläre vorher mit deiner Krankenkasse, ob die Änderung deinen Versicherungsschutz beeinflusst.
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