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Minijob während Elterngeld: was zählt und wo die Falle liegt

Elterngeld Help·Aktualisiert Juni 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Minijobs sind erlaubt, zählen aber zu den 32 Wochenstunden
  • Verdienst wird voll auf das Elterngeld angerechnet
  • Pauschale Lohnsteuer beim Minijob beeinflusst die Anrechnung nicht

Darf man Minijob und Elterngeld kombinieren?

Ja, problemlos. Ein Minijob ist eine ganz normale Erwerbstätigkeit im Sinne des BEEG und unterliegt denselben Regeln wie jeder andere Job: maximal 32 Stunden pro Woche, der Verdienst wird angerechnet. Der wichtigste Punkt ist die Stundengrenze. Viele denken, ein 538-Euro-Minijob sei harmlos, weil das Einkommen niedrig ist, vergessen aber, dass auch ein Minijob bis zu 30 Stunden pro Monat ergeben kann. Wenn du parallel noch in deinem Hauptjob Teilzeit machst, kannst du schnell über die 32-Stunden-Wochengrenze rutschen. Verdienst wird voll auf das Elterngeld angerechnet, auch der Minijob-Verdienst, obwohl er pauschal lohnversteuert wird. Die pauschale Versteuerung ändert nichts an der Anrechnungspflicht, das ist ein häufiges Missverständnis.

Wie wird der Minijob-Verdienst angerechnet?

Genau wie ein normaler Lohn: über die 65 %-Differenzformel bei Basis, gedeckelt bei Plus. Beispiel: dein Vor-Geburt-Netto war 2.700 €. Du nimmst während Elterngeld einen 538-€-Minijob. Bei Basis wird gerechnet:

  • Elterngeld = 65 % × (2.700 € − 538 €) = 65 % × 2.162 € = 1.405 €

Statt 1.755 € (= 65 % × 2.700 €) bekommst du 1.405 €. Der Minijob kostet dich rund 350 € Elterngeld, dein Netto-Plus sind also nur etwa 188 €.

Lohnt sich der Minijob trotzdem?

Oft ja, vor allem wenn du ElterngeldPlus statt Basis nimmst. Bei Plus greift der Deckel: solange dein Verdienst unter etwa der Hälfte deines Vor-Geburt-Nettos bleibt, kassiert Plus den vollen Cap-Betrag. Ein 538-€-Minijob liegt fast immer drunter, du verdienst die 538 € faktisch netto on top auf dein volles Plus.

Anmelden bei der Elterngeldstelle

Pflicht. Du musst der Elterngeldstelle den Minijob im Antrag (Anlage 'Einkünfte neben dem Elterngeld') und jede Änderung unverzüglich melden. Vergisst du das und es kommt beim Datenabgleich raus, drohen Rückforderungen plus Bußgelder nach § 14 BEEG.

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