Laut §2 Abs. 1 BEEG bekommst du grundsätzlich 67 % deines durchschnittlichen Vor-Geburt-Nettos als Elterngeld. Dieser Satz greift voll, solange dein Netto im Bemessungszeitraum zwischen 1.000 € und 1.200 € pro Monat lag.
Lag dein Vor-Geburt-Netto über 1.200 € pro Monat, sinkt der Prozentsatz schrittweise:
Für die meisten Berufstätigen mit regulärem Gehalt heißt das in der Praxis: 65 %. Das ist nicht der Standard im Sinne des Gesetzes, sondern die Untergrenze, die fast jeder trifft.
Lag dein Vor-Geburt-Netto unter 1.000 € pro Monat, steigt der Prozentsatz schrittweise:
Die Idee: Geringverdiener:innen sollen einen größeren Anteil ihres Einkommens ersetzt bekommen.
Beispiel: Dein durchschnittliches Netto war 900 € pro Monat. Die Differenz zu 1.000 € ist 100 €, das entspricht 50 × 2 €-Schritten. Die Ersatzrate steigt um 50 × 0,1 = 5 Prozentpunkte auf 72 %.
72 % von 900 € = 648 € Elterngeld pro Monat (statt 603 € bei 67 %).
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