Elterngeld Help

Warum die meisten 65 % bekommen, obwohl der Standard 67 % ist

Elterngeld Help·Aktualisiert Juni 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • §2 Abs. 1 BEEG: Standard-Ersatzrate ist 67 % des Vor-Geburt-Nettos
  • Über 1.200 € Netto/Monat sinkt der Satz schrittweise auf 65 % (erreicht bei 1.240 €)
  • Unter 1.000 € Netto/Monat steigt der Satz schrittweise auf bis zu 100 %

Der Gesetzes-Standard: 67 %

Laut §2 Abs. 1 BEEG bekommst du grundsätzlich 67 % deines durchschnittlichen Vor-Geburt-Nettos als Elterngeld. Dieser Satz greift voll, solange dein Netto im Bemessungszeitraum zwischen 1.000 € und 1.200 € pro Monat lag.

Warum die meisten trotzdem nur 65 % bekommen

Lag dein Vor-Geburt-Netto über 1.200 € pro Monat, sinkt der Prozentsatz schrittweise:

  • Pro 2 €, um die dein Netto über 1.200 € liegt, sinkt die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte
  • Bei 1.240 € Netto erreicht sie 65 %, das ist der gesetzliche Boden

Für die meisten Berufstätigen mit regulärem Gehalt heißt das in der Praxis: 65 %. Das ist nicht der Standard im Sinne des Gesetzes, sondern die Untergrenze, die fast jeder trifft.

Höherer Satz bei niedrigem Einkommen

Lag dein Vor-Geburt-Netto unter 1.000 € pro Monat, steigt der Prozentsatz schrittweise:

  • Pro 2 €, um die dein Netto unter 1.000 € liegt, steigt die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte
  • Bei sehr niedrigem Einkommen (rund 340 € Netto/Monat oder weniger) erreichst du die Decke von 100 %

Die Idee: Geringverdiener:innen sollen einen größeren Anteil ihres Einkommens ersetzt bekommen.

Rechenbeispiel

Beispiel: Dein durchschnittliches Netto war 900 € pro Monat. Die Differenz zu 1.000 € ist 100 €, das entspricht 50 × 2 €-Schritten. Die Ersatzrate steigt um 50 × 0,1 = 5 Prozentpunkte auf 72 %.

72 % von 900 € = 648 € Elterngeld pro Monat (statt 603 € bei 67 %).

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