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Geschwisterbonus beim Elterngeld: Wann es 10 % mehr gibt

Elterngeld Help·Geprüft am 17. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • 10 % Aufschlag; mindestens 75 € bei Basis und 37,50 € bei Plus
  • Voraussetzung: mindestens ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren ODER zwei unter 6
  • Geregelt in § 2a BEEG

Was ist der Geschwisterbonus?

Der Geschwisterbonus erhöht dein Elterngeld um 10 %, wenn weitere kleine Kinder mit dir im Haushalt leben und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Basiselterngeld beträgt der Bonus mindestens 75 € pro Monat.

Bei ElterngeldPlus bleibt es bei 10 %. Nur der Mindestbonus halbiert sich auf 37,50 €. Einen eigenen Bonus-Antrag brauchst du nicht; du gibst die Geschwister und die verlangten Nachweise im Elterngeldantrag an.

Wer bekommt den Bonus?

Im Alltag lässt sich die gesetzliche Zählweise so übersetzen:

  • Mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren lebt mit dir im Haushalt, oder
  • mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren leben mit dir im Haushalt.

Für ein Kind mit einer anerkannten Behinderung liegt die Altersgrenze bei 14 Jahren. Bei Adoptivkindern zählt für die Altersgrenze grundsätzlich die Zeit seit der Aufnahme in den Haushalt.

Wie wird der Bonus berechnet?

10 % deines Elterngeldbetrags, bei Basiselterngeld mindestens 75 €. Drei Beispiele:

  • 1.800 € Basis → 180 € Bonus → insgesamt 1.980 €
  • 500 € Basis → 50 € wären zu wenig, deshalb 75 € Bonus → insgesamt 575 €
  • 900 € Plus → 10 % sind 90 € → insgesamt 990 €

Der Bonus endet mit Ablauf des Monats, in dem eine Altersvoraussetzung wegfällt.

Worauf solltest du achten?

Sobald das ältere Geschwisterkind im laufenden Bezug 3 Jahre alt wird (bzw. das zweite über 6), entfällt der Bonus für die folgenden Monate. Plane den Bezug deshalb möglichst früh, wenn der Bonus für dich wichtig ist. Tipp: bei zwei jüngeren Geschwistern wirkt der Bonus oft länger als gedacht, weil die 6-Jahr-Grenze relativ großzügig ist.

Nächste Schritte

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