Der Geschwisterbonus erhöht dein Elterngeld um 10 %, wenn weitere kleine Kinder mit dir im Haushalt leben und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Basiselterngeld beträgt der Bonus mindestens 75 € pro Monat.
Bei ElterngeldPlus bleibt es bei 10 %. Nur der Mindestbonus halbiert sich auf 37,50 €. Einen eigenen Bonus-Antrag brauchst du nicht; du gibst die Geschwister und die verlangten Nachweise im Elterngeldantrag an.
Im Alltag lässt sich die gesetzliche Zählweise so übersetzen:
Für ein Kind mit einer anerkannten Behinderung liegt die Altersgrenze bei 14 Jahren. Bei Adoptivkindern zählt für die Altersgrenze grundsätzlich die Zeit seit der Aufnahme in den Haushalt.
10 % deines Elterngeldbetrags, bei Basiselterngeld mindestens 75 €. Drei Beispiele:
Der Bonus endet mit Ablauf des Monats, in dem eine Altersvoraussetzung wegfällt.
Sobald das ältere Geschwisterkind im laufenden Bezug 3 Jahre alt wird (bzw. das zweite über 6), entfällt der Bonus für die folgenden Monate. Plane den Bezug deshalb möglichst früh, wenn der Bonus für dich wichtig ist. Tipp: bei zwei jüngeren Geschwistern wirkt der Bonus oft länger als gedacht, weil die 6-Jahr-Grenze relativ großzügig ist.
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