Ein 10-Prozent-Zuschlag auf dein Elterngeld, sobald in deinem Haushalt weitere kleine Kinder leben. Der Bonus läuft auf jedem Auszahlungs-Monat parallel mit, ohne dass du extra Anträge stellen musst, gib das ältere Geschwisterkind einfach im Hauptantrag an. Der gesetzliche Mindestbonus liegt bei 75 € pro Monat, das ist auch dann garantiert, wenn 10 % deines Elterngelds rechnerisch weniger ergeben würden. Maximalsumme gibt es keine, die 10 % werden auf den vollen Auszahlungsbetrag gerechnet. Bei ElterngeldPlus halbiert sich der Aufschlag entsprechend auf mindestens 37,50 € pro Monat. Rechtsgrundlage: § 2a BEEG.
Zwei Bedingungen, eine reicht. Erstens: ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren lebt mit euch im Haushalt. Zweitens: zwei oder mehr ältere Geschwisterkinder unter 6 Jahren leben mit euch. Erfüllt euer Haushalt eine dieser Schwellen am Tag der Geburt des neuen Babys, ist der Bonus aktiv. Behinderte Kinder zählen länger mit, bis Lebensalter 14, das ist eine wichtige Ausnahme für Familien mit Inklusion.
10 % deines Elterngeldbetrags, mindestens 75 €. Drei Beispiele:
Der Bonus läuft so lange, wie du Elterngeld beziehst und die Geschwisterkinder unter den Altersgrenzen sind.
Sobald das ältere Geschwisterkind im laufenden Bezug 3 Jahre alt wird (bzw. das zweite über 6), entfällt der Bonus für die folgenden Monate. Plane den Bezug deshalb möglichst früh, wenn der Bonus für dich wichtig ist. Tipp: bei zwei jüngeren Geschwistern wirkt der Bonus oft länger als gedacht, weil die 6-Jahr-Grenze relativ großzügig ist.
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