Den normalen Elterngeldbetrag plus 300 € für jedes weitere Kind. Wenn Zwillinge geboren werden, ist eins davon das 'Hauptkind' für die Elterngeld-Rechnung, das zweite gibt 300 € Mehrlingszuschlag pro Monat. Bei Drillingen wären es 600 € extra, bei Vierlingen 900 €. Bei ElterngeldPlus halbiert sich der Zuschlag entsprechend auf 150 € pro Extrakind. Wichtig: die Bezugsdauer bleibt die normale (12+2 Basis-Monate für Paare), Mehrlinge geben mehr Geld pro Monat, nicht automatisch mehr Monate. Das ist häufig der größte Aha-Moment, viele Eltern erwarten, dass Zwillinge auch die Bezugsdauer verdoppeln, das stimmt nicht. Rechtsgrundlage: § 2a Abs. 4 BEEG.
Bei 1.300 € Basiselterngeld vor Zuschlägen sieht die Rechnung für Zwillinge so aus:
Bei ElterngeldPlus beträgt der Mehrlingszuschlag für Zwillinge 150 € pro Monat.
Ja. Wenn neben den Mehrlingen weitere Kinder die Voraussetzungen für den Geschwisterbonus erfüllen, können beide Zuschläge zusammenkommen. Der Geschwisterbonus wird auf den Elterngeld-Grundbetrag berechnet; danach kommt der feste Mehrlingszuschlag hinzu.
Mehrlinge erhöhen den monatlichen Betrag, verdoppeln aber nicht automatisch die Bezugsdauer. Für die Aufteilung gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie bei einer Geburt mit einem Kind. Wenn ihr länger beziehen wollt, könnt ihr Basiselterngeld in ElterngeldPlus umwandeln; die konkrete Zahl der Monate hängt von eurer Aufteilung ab.
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