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Elterngeld bei Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen

Elterngeld Help·Geprüft am 17. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • 300 € Mehrlingszuschlag pro zusätzlichem Kind und Monat
  • Bei ElterngeldPlus halbiert sich der Zuschlag auf 150 € pro Extrakind
  • Gemeinsame Elternzeit wird durch Mehrlinge nicht automatisch verlängert

Was bekommt man bei Zwillingen oder mehr?

Den normalen Elterngeldbetrag plus 300 € für jedes weitere Kind. Wenn Zwillinge geboren werden, ist eins davon das 'Hauptkind' für die Elterngeld-Rechnung, das zweite gibt 300 € Mehrlingszuschlag pro Monat. Bei Drillingen wären es 600 € extra, bei Vierlingen 900 €. Bei ElterngeldPlus halbiert sich der Zuschlag entsprechend auf 150 € pro Extrakind. Wichtig: die Bezugsdauer bleibt die normale (12+2 Basis-Monate für Paare), Mehrlinge geben mehr Geld pro Monat, nicht automatisch mehr Monate. Das ist häufig der größte Aha-Moment, viele Eltern erwarten, dass Zwillinge auch die Bezugsdauer verdoppeln, das stimmt nicht. Rechtsgrundlage: § 2a Abs. 4 BEEG.

Konkrete Beispiele

Bei 1.300 € Basiselterngeld vor Zuschlägen sieht die Rechnung für Zwillinge so aus:

  • Grundbetrag: 1.300 €
  • Mehrlingszuschlag: 300 €
  • Insgesamt: 1.600 € pro Basiselterngeld-Monat

Bei ElterngeldPlus beträgt der Mehrlingszuschlag für Zwillinge 150 € pro Monat.

Kombiniert mit Geschwisterbonus?

Ja. Wenn neben den Mehrlingen weitere Kinder die Voraussetzungen für den Geschwisterbonus erfüllen, können beide Zuschläge zusammenkommen. Der Geschwisterbonus wird auf den Elterngeld-Grundbetrag berechnet; danach kommt der feste Mehrlingszuschlag hinzu.

Der häufigste Fallstrick

Mehrlinge erhöhen den monatlichen Betrag, verdoppeln aber nicht automatisch die Bezugsdauer. Für die Aufteilung gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie bei einer Geburt mit einem Kind. Wenn ihr länger beziehen wollt, könnt ihr Basiselterngeld in ElterngeldPlus umwandeln; die konkrete Zahl der Monate hängt von eurer Aufteilung ab.

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