Den normalen Elterngeldbetrag plus 300 € für jedes weitere Kind. Wenn Zwillinge geboren werden, ist eins davon das 'Hauptkind' für die Elterngeld-Rechnung, das zweite gibt 300 € Mehrlingszuschlag pro Monat. Bei Drillingen wären es 600 € extra, bei Vierlingen 900 €. Bei ElterngeldPlus halbiert sich der Zuschlag entsprechend auf 150 € pro Extrakind. Wichtig: die Bezugsdauer bleibt die normale (12+2 Basis-Monate für Paare), Mehrlinge geben mehr Geld pro Monat, nicht automatisch mehr Monate. Das ist häufig der größte Aha-Moment, viele Eltern erwarten, dass Zwillinge auch die Bezugsdauer verdoppeln, das stimmt nicht. Rechtsgrundlage: § 2a Abs. 4 BEEG.
Lukas und Marie bekommen Zwillinge. Marie hatte vor der Geburt 2.000 € netto. Ihr Basis-Elterngeld:
Über 12 Monate: 19.200 €. Lukas nimmt 2 Partnermonate und käme auf das Gleiche pro Monat. Familiensumme: rund 22.400 €. Ohne die Mehrlinge wären es 18.200 €. Die 4.200 € Mehr sind der Zwillingszuschlag, gerechnet über 14 Bezugsmonate.
Ja, das geht. Wenn neben den Mehrlingen noch ein älteres Geschwisterkind unter 3 (oder zwei unter 6) im Haushalt ist, läuft der Geschwisterbonus zusätzlich. 10 % auf den Grundbetrag (mindestens 75 €) plus 300 € pro Extrakind. Das macht bei großen Patchwork- oder Mehrkinder-Familien deutliche Beträge.
Die Bezugsdauer. Eltern denken: 'Bei Zwillingen kriegen wir doch 24 Monate Elterngeld, oder?' Nein. Die normalen 12+2 Monate bleiben. Wer plant, sich mit Zwillingen länger Zeit zu nehmen, sollte das früh mit Plus statt Basis machen, dann hat man 24+4 Plus-Monate auf gleichbleibendem Cap. Oder ihr nutzt die Mehrling-Höhe in den ersten 14 Monaten voll aus und plant darüber hinaus mit Elternzeit ohne Elterngeld.
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