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Elternzeit vs. Elterngeld: Was ist der Unterschied?

Elterngeld Help·Aktualisiert Juni 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Elternzeit = unbezahlte Auszeit mit Kündigungsschutz, beim Arbeitgeber zu beantragen
  • Elterngeld = staatliche Geldleistung, bei der Elterngeldstelle zu beantragen
  • Du kannst Elternzeit ohne Elterngeld nehmen und umgekehrt

Elternzeit: Auszeit vom Job

Elternzeit ist die rechtliche Freistellung von der Arbeit nach BEEG. Du teilst deinem Arbeitgeber mit, dass du Elternzeit nimmst (mindestens 7 Wochen vor Beginn, schriftlich), und bist dann kündigungsgeschützt für den Zeitraum.

Elternzeit ist unbezahlt vom Arbeitgeber, dafür ist dein Job für bis zu 3 Jahre pro Kind gesichert. Du kannst sie auch flexibel splitten, z. B. 12 Monate jetzt + 12 Monate, wenn das Kind in den Kindergarten kommt.

Elterngeld: staatliches Geld

Elterngeld ist die staatliche Geldleistung, die du bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes beantragst. Du bekommst 65 % deines Vor-Geburt-Nettos (mindestens 300 €, maximal 1.800 €) für 12-14 Monate.

Elterngeld hat nichts direkt mit deinem Arbeitgeber zu tun, es ist eine Sozialleistung.

Wie sie zusammenspielen

  • *Üblich**: Du nimmst Elternzeit (ohne Lohn vom Arbeitgeber) und beziehst gleichzeitig Elterngeld (vom Staat). So hast du Lohnersatz und Job-Sicherheit.
  • *Möglich, aber selten**: Elterngeld ohne Elternzeit (z. B. wenn du gar nicht angestellt bist, sondern selbstständig oder studierend).
  • *Möglich**: Elternzeit ohne Elterngeld (z. B. wenn das Elterngeld-Budget aufgebraucht ist, du aber noch Job-Schutz willst).

Praktisch: was wann beantragen?

1. Vor der Geburt (mindestens 7 Wochen vorher): Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden (schriftlich, mit Kopie für deine Akte) 2. Nach der Geburt: Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragen (Geburtsurkunde nötig)

Wichtig: Elternzeit-Beantragung passiert separat vom Elterngeld. Die Elterngeldstelle weiß nicht, wann du Elternzeit nimmst, das musst du mit deinem Arbeitgeber klären.

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