Elternzeit ist die rechtliche Freistellung von der Arbeit nach BEEG. Du teilst deinem Arbeitgeber mit, dass du Elternzeit nimmst (mindestens 7 Wochen vor Beginn, schriftlich), und bist dann kündigungsgeschützt für den Zeitraum.
Elternzeit ist unbezahlt vom Arbeitgeber, dafür ist dein Job für bis zu 3 Jahre pro Kind gesichert. Du kannst sie auch flexibel splitten, z. B. 12 Monate jetzt + 12 Monate, wenn das Kind in den Kindergarten kommt.
Elterngeld ist die staatliche Geldleistung, die du bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes beantragst. Du bekommst 65 % deines Vor-Geburt-Nettos (mindestens 300 €, maximal 1.800 €) für 12-14 Monate.
Elterngeld hat nichts direkt mit deinem Arbeitgeber zu tun, es ist eine Sozialleistung.
1. Vor der Geburt (mindestens 7 Wochen vorher): Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden (schriftlich, mit Kopie für deine Akte) 2. Nach der Geburt: Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragen (Geburtsurkunde nötig)
Wichtig: Elternzeit-Beantragung passiert separat vom Elterngeld. Die Elterngeldstelle weiß nicht, wann du Elternzeit nimmst, das musst du mit deinem Arbeitgeber klären.
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