Musst du Unterhalt zahlen, kommt es auf dein Einkommen an, und Elterngeld kann dazu zählen. § 11 BEEG regelt das:
Wie viel Unterhalt in deinem Fall geschuldet ist, ist eine familienrechtliche Frage, nicht eine der Elterngeldstelle.
Für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes schreibt die gesetzliche Rentenversicherung eine Kindererziehungszeit gut. Sie beginnt nach Ablauf des Geburtsmonats und endet nach 36 Kalendermonaten (§ 56 SGB VI). Dafür musst du weder Elternzeit nehmen noch Elterngeld beziehen.
Die Gutschrift kommt nicht automatisch. Beantrage die Feststellung der Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung.
Solange du ein Kind unter 3 erziehst, bleibst du in der Arbeitslosenversicherung, wenn (§ 26 Abs. 2a SGB III):
Das gilt für dein eigenes Kind oder das Kind deines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners. Erziehen mehrere Personen das Kind, ist nur die Person so versichert, der die Kindererziehungszeit in der Rente zugeordnet ist. Bist du ohnehin versichert, etwa durch Teilzeitarbeit, brauchst du diese Regel nicht.
Warum das wichtig ist: Für Arbeitslosengeld brauchst du später mindestens 12 Monate Versicherung innerhalb der 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit (§§ 142, 143 SGB III). Die Erziehung vor dem dritten Geburtstag hilft dir, diese Zeit zu erreichen.
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