Elterngeld Help

Elterngeld für Ausländer & Expats in Deutschland: Hast du Anspruch?

Elterngeld Help·Aktualisiert Juni 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die meisten Expats mit Aufenthaltstitel haben Anspruch, du brauchst keine deutsche Staatsangehörigkeit
  • EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige sind automatisch berechtigt
  • Blaue Karte, Niederlassungserlaubnis und die meisten Erwerbs-Aufenthaltstitel berechtigen

Grundprinzip: Aufenthalt zählt, nicht Staatsangehörigkeit

Beim Elterngeld kommt es nicht darauf an, woher du kommst. Entscheidend ist, ob du in Deutschland legal lebst und arbeitest. Wenn du einen Aufenthaltstitel hast, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt, hast du in der Regel auch Anspruch auf Elterngeld.

EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige

Wenn du Staatsangehörige:r eines EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Landes (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz bist, hast du automatisch vollen Anspruch auf Elterngeld, sobald du in Deutschland wohnst und arbeitest. Es gilt das Freizügigkeitsgesetz, kein zusätzlicher Nachweis nötig.

Drittstaaten-Angehörige (Nicht-EU)

Für Drittstaaten-Angehörige hängt der Anspruch vom Aufenthaltstitel ab. Berechtigend sind unter anderem:

  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Blaue Karte EU
  • Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken (z. B. § 18a/b, § 19c AufenthG)
  • Aufenthaltserlaubnis für Familiennachzug, wenn der/die Partner:in berechtigt ist

Nicht berechtigend sind in der Regel: Studienvisum (§ 16), Sprachkursvisum, kurzzeitige Aufenthaltserlaubnisse ohne Erwerbserlaubnis.

Neu in Deutschland?

Wichtig: Wenn du erst kürzlich nach Deutschland gezogen bist, kann dein Elterngeld niedriger ausfallen. Der Grund: Es basiert auf deinem Einkommen der 12 Monate vor der Geburt. Monate, in denen du noch nicht in Deutschland Einkommen hattest, werden mit 0 € angesetzt, das senkt den Durchschnitt.

Mindestbetrag von 300 € pro Monat bekommst du aber immer, auch wenn du vorher gar nicht hier gearbeitet hast.

Nächste Schritte

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