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Elterngeld für Ausländer & Expats in Deutschland: Hast du Anspruch?

Elterngeld Help·Geprüft am 17. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Du brauchst keine deutsche Staatsangehörigkeit
  • Für EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige gelten Grundvoraussetzungen und europäische Koordinierungsregeln
  • Bei Drittstaatsangehörigen entscheidet der genaue Aufenthaltstitel samt Zusatzbedingungen

Grundprinzip: Aufenthalt zählt, nicht Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung. Bei Drittstaatsangehörigen reicht aber auch die Kurzform „Arbeit erlaubt“ nicht für jede Konstellation aus. Entscheidend ist, welcher Aufenthaltstitel vorliegt und welcher Fall aus § 1 Abs. 7 BEEG dazu passt.

EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige

Für EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige gilt nicht die Aufenthaltstitel-Liste aus § 1 Abs. 7 BEEG. Trotzdem werden die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen geprüft. Wenn Wohnen und Arbeiten auf mehrere Staaten verteilt sind, können zusätzlich europäische Koordinierungsregeln bestimmen, welches Land zuerst zahlt.

Drittstaaten-Angehörige (Nicht-EU)

Direkt genannt sind unter anderem Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU, Blaue Karte, ICT-Karte, Mobiler-ICT-Karte und Beschäftigungsduldung. Viele Aufenthaltserlaubnisse zählen, wenn sie für mindestens sechs Monate Erwerbstätigkeit erlauben oder erlaubt haben.

Für Studien- und Anerkennungstitel, bestimmte humanitäre Titel sowie einzelne vorübergehende Aufenthaltszwecke enthält das Gesetz Sonderregeln oder Ausschlüsse. Deshalb sollte die konkrete Rechtsgrundlage auf dem Dokument geprüft werden.

Neu in Deutschland?

Einkommen aus dem Ausland zählt für die Höhe nicht in jedem Fall. Maßgeblich sind unter anderem Staat, Besteuerung und Einkommensart. Fehlendes anrechenbares Erwerbseinkommen kann deshalb zu einem niedrigeren Betrag führen.

Wenn du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst, bleibt auch ohne berücksichtigtes Einkommen der Mindestbetrag von 300 € Basiselterngeld.

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