Die Blaue Karte EU ist in § 1 Abs. 7 BEEG ausdrücklich genannt. Damit erfüllst du die zusätzliche Aufenthaltstitel-Voraussetzung für Nicht-EU-Bürger:innen; eine eigene Wartezeit sieht diese Regel nicht vor.
Automatisch bewilligt ist Elterngeld damit noch nicht. Wohnsitz, gemeinsamer Haushalt, Betreuung, Arbeitszeit und Einkommensgrenze müssen ebenfalls passen.
§ 1 Abs. 7 BEEG nennt die Blaue Karte direkt neben Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU sowie ICT- und Mobiler-ICT-Karte. Du musst den Anspruch deshalb nicht erst aus einer allgemeinen Erwerbserlaubnis ableiten.
Wichtig: Beantrage die Verlängerung deiner Blauen Karte rechtzeitig vor Ablauf. Wenn der alte Titel ausläuft und du erst danach den Antrag stellst, kann das den Elterngeld-Bezug für die betroffenen Lebensmonate gefährden.
Reichst du den Verlängerungsantrag rechtzeitig ein, gilt nach § 81 Abs. 4 AufenthG der alte Titel als fortbestehend, der Elterngeld-Anspruch läuft lückenlos weiter.
Elterngeld für Ausländer
Du brauchst keine deutsche Staatsangehörigkeit
WeiterlesenWelche Aufenthaltstitel berechtigen?
§ 1 Abs. 7 BEEG regelt, welche Aufenthaltstitel berechtigen
WeiterlesenWer hat Anspruch auf Elterngeld?
4 Grundvoraussetzungen: in Deutschland leben, mit dem Kind wohnen, es selbst betreuen, max. 32 Stunden pro Woche arbeiten
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