Die Blaue Karte EU (§ 18b Aufenthaltsgesetz) zählt zu den Aufenthaltstiteln, die automatisch zum Elterngeld berechtigen. Es gibt keine Wartezeit, keine zusätzlichen Anforderungen, keine Sonderprüfung. Du bekommst Elterngeld unter den gleichen Bedingungen wie deutsche Staatsangehörige.
Nach § 1 Abs. 7 BEEG berechtigen alle Aufenthaltstitel zum Elterngeld, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit für mindestens 6 Monate berechtigen oder berechtigt haben. Die Blaue Karte erfüllt diese Voraussetzung automatisch, sie ist explizit ein Erwerbs-Aufenthaltstitel.
Wichtig: Beantrage die Verlängerung deiner Blauen Karte rechtzeitig vor Ablauf. Wenn der alte Titel ausläuft und du erst danach den Antrag stellst, kann das den Elterngeld-Bezug für die betroffenen Lebensmonate gefährden.
Reichst du den Verlängerungsantrag rechtzeitig ein, gilt nach § 81 Abs. 4 AufenthG der alte Titel als fortbestehend, der Elterngeld-Anspruch läuft lückenlos weiter.
Elterngeld für Ausländer
Die meisten Expats mit Aufenthaltstitel haben Anspruch, du brauchst keine deutsche Staatsangehörigkeit
WeiterlesenWelche Aufenthaltstitel berechtigen?
§ 1 Abs. 7 BEEG regelt, welche Aufenthaltstitel berechtigen
WeiterlesenWer hat Anspruch auf Elterngeld?
4 Grundvoraussetzungen: in Deutschland leben, mit dem Kind wohnen, es selbst betreuen, max. 32 Stunden pro Woche arbeiten
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