Bei kurzem Abstand zwischen zwei Kindern bekommen viele Eltern bei der Geburt noch Elterngeld (oft ElterngeldPlus) fürs ältere Kind. Du verlierst keinen der beiden Ansprüche. Beide Zahlungen laufen, das Gesetz verrechnet sie aber: Das Elterngeld, das dir für das ältere Kind zusteht, wird auf das Elterngeld für das jüngere Kind angerechnet (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 BEEG). Umgekehrt wird nie angerechnet.
Genauso werden Leistungen aus dem Ausland oder von einer internationalen Organisation angerechnet, die dem Elterngeld oder Mutterschaftsleistungen vergleichbar sind und die du für das ältere Kind bekommst.
Bis zu 300 € Basiselterngeld fürs Baby bleiben von dieser Anrechnung frei (§ 3 Abs. 2 BEEG). Beim ElterngeldPlus sind es 150 € (§ 4a Abs. 2 BEEG). Bei Mehrlingen steigt der Betrag um 300 € für das zweite und jedes weitere Kind. Ein Geschwisterbonus erhöht ihn nicht.
Nicht geschützt ist das Elterngeld gegenüber Mutterschaftsleistungen fürs Baby (Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss). Die werden immer voll angerechnet.
Für jeden Kalendermonat im Bemessungszeitraum des Babys, in dem du Elterngeld fürs ältere Kind bekommen hast, sinkt der Anrechnungsbetrag um ein Zwölftel (§ 3 Abs. 1 Satz 3 BEEG). Ein einziger Tag mit Zahlung im Kalendermonat reicht.
Übersprungene Monate (siehe nächster Abschnitt) gehören nicht zum Bemessungszeitraum und senken die Anrechnung nicht.
Als Angestellte:r zählen normalerweise die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Kalendermonate, in denen du in den ersten 14 Lebensmonaten des älteren Kindes Elterngeld bekommen hast, werden übersprungen, der Zeitraum rutscht weiter zurück (§ 2b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BEEG). War das ältere Kind ein Frühchen, ist dieses Fenster länger: bis zum 15. bis 18. Lebensmonat, je nachdem, wie früh es geboren wurde.
Monate mit ElterngeldPlus nach dem 14. Lebensmonat des älteren Kindes werden nicht übersprungen. Hast du in diesen Monaten nicht gearbeitet, zählen sie mit 0 € und senken deinen Durchschnitt.
Du kannst beantragen, dass übersprungene Monate doch mitzählen (§ 2b Abs. 1 Satz 3 BEEG), zum Beispiel wenn du darin Teilzeit gearbeitet hast und das deinen Durchschnitt verbessert. Als Selbstständige:r kannst du beantragen, dass statt eines Steuerjahres mit Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten des älteren Kindes das Steuerjahr davor zählt (§ 2b Abs. 2 Satz 2 BEEG).
Leben zwei Kinder unter 3 Jahren in deinem Haushalt, steigt dein Elterngeld um 10 Prozent, mindestens um 75 € (beim ElterngeldPlus 37,50 €) (§ 2a BEEG). Das kann für das Elterngeld fürs Baby und für das laufende Elterngeld fürs ältere Kind gelten. Beim älteren Kind beginnt der Bonus mit dem Lebensmonat nach der Geburt des Babys, außer das Baby kommt am ersten Tag eines Lebensmonats des älteren Kindes zur Welt.
Geschwisterbonus
10 % Aufschlag; mindestens 75 € bei Basis und 37,50 € bei Plus
WeiterlesenBemessungszeitraum
Angestellte: 12 Kalendermonate vor der Geburt (bei Müttern vor Mutterschutz)
WeiterlesenWie wird gerechnet?
Der Bemessungszeitraum hängt davon ab, ob du angestellt, selbstständig oder beides warst
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