Ja, wenn dein Arbeitgeber das will. Für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit darf er deinen Jahresurlaub um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG). Gerechnet wird für jedes Kalenderjahr getrennt. Monate, die nur teilweise Elternzeit sind, zählen nicht.
Die Kürzung ist nicht erlaubt, wenn du während der Elternzeit bei demselben Arbeitgeber Teilzeit arbeitest.
Hast du vor der Elternzeit mehr Urlaub bekommen, als dir nach der Kürzung zusteht, darf dein Arbeitgeber den Urlaub nach der Elternzeit um diese zu viel gewährten Tage kürzen (§ 17 Abs. 4 BEEG).
Urlaub, den du vor der Elternzeit nicht genommen hast, muss dein Arbeitgeber dir nach der Elternzeit gewähren, im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr (§ 17 Abs. 2 BEEG). Die üblichen betrieblichen Verfallsregeln ändern daran nichts. Folgt direkt eine zweite Elternzeit, verlängert sich der Übertragungszeitraum entsprechend.
Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es danach nicht fortgesetzt, muss der Arbeitgeber den nicht genommenen Urlaub auszahlen (§ 17 Abs. 3 BEEG).
Du kannst so kündigen, dass dein Arbeitsverhältnis genau mit dem Ende der Elternzeit endet. Dafür gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 19 BEEG). Deine schriftliche Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Elternzeit beim Arbeitgeber sein.
Verpasst du diesen Termin, kannst du nicht genau zum Ende der Elternzeit gehen. Kündigen kannst du trotzdem, mit der normalen Frist aus Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag.
Dein Arbeitgeber darf dir während der Elternzeit nicht kündigen, außer in seltenen, von der Behörde genehmigten Fällen (§ 18 BEEG). Dieser Schutz hindert dich nicht daran, selbst zu kündigen. Dein Elterngeld hängt nicht an einem Arbeitsplatz und läuft weiter, solange du die Voraussetzungen erfüllst.
Arbeitnehmer:innen können Elternzeit für ein Enkelkind nehmen, das mit ihnen in einem Haushalt lebt und das sie selbst betreuen, wenn ein Elternteil des Kindes (§ 15 Abs. 1a BEEG):
Großelternzeit geht nur für Zeiten, in denen kein Elternteil selbst Elternzeit nimmt. Jeder Großelternteil kann bis zu drei Jahre nehmen. Sie endet, wenn eine Voraussetzung wegfällt, zum Beispiel wenn der junge Elternteil 18 wird und keine solche Ausbildung macht oder die Ausbildung endet.
Mit der Großelternzeit gibt es kein Elterngeld. Großeltern und andere Verwandte bekommen Elterngeld nur, wenn die Eltern ihr Kind wegen schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht betreuen können (§ 1 Abs. 4 BEEG). Mehr dazu unter Schwere Krankheit oder Tod in der Familie.
Elternzeit vs. Elterngeld
Elternzeit = unbezahlte Auszeit mit Kündigungsschutz, beim Arbeitgeber zu beantragen
WeiterlesenGetrennt erziehende Eltern
Elterngeld gibt es nur, wenn dein Kind in deinem Haushalt lebt. Bei geteilter Betreuung muss es mindestens ein Drittel der Zeit bei dir leben.
WeiterlesenOptimale Strategie
Erst Lebensmonate und Mutterschaftsleistungen eintragen, dann Einkommen und Varianten vergleichen.
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