Am 29. Oktober 2026 hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Gesetzentwurf zum Elterngeld an Länder und Verbände zur Stellungnahme geschickt. So ein Entwurf heißt Referentenentwurf. Er ist die erste offizielle Stufe eines neuen Gesetzes.
In einer Antwort an den Bundestag vom 26. Oktober 2026 (Drucksache 21/8793) schreibt die Bundesregierung, dass die Einzelheiten innerhalb der Regierung noch abgestimmt werden. Der Inhalt kann sich also noch ändern, bevor er Gesetz wird.
Der Entwurf würde für Kinder gelten, die ab dem 1. November 2027 geboren oder zur Adoption aufgenommen werden. Für Kinder, die vorher geboren werden, gilt weiter das heutige Recht. Das regelt der Entwurf in einer Übergangsvorschrift (neuer § 27 Abs. 1c BEEG).
Entscheidend ist der tatsächliche Geburtstag, nicht der errechnete Termin. Ist dein Baby um Anfang November 2027 herum errechnet, entscheidet das Geburtsdatum, welche Regeln gelten.
Jeder Punkt nennt zuerst das heutige Recht, dann den Entwurf:
Diese Beispiele wenden nur die Prozentsätze und Grenzen des Entwurfs an. Dein tatsächlicher Betrag hängt davon ab, wie das fertige Gesetz dein Einkommen berechnet.
Nach dem Entwurf zahlen die ersten vier Monate jedes Elternteils mehr und die späteren weniger. Nehmen beide Eltern mindestens vier Monate, bekommt die Familie acht Monate mit 80 %. Nimmt nur ein Elternteil Elterngeld, bekommt die Familie höchstens 10 Basismonate statt heute 12, weil die reservierten Monate des anderen Elternteils nicht übertragbar sind. Alleinerziehende sind die Ausnahme.
Im Sommer 2026 war eine Kürzung von 14 auf 12 Monate Basiselterngeld im Gespräch. Der am 29. Oktober 2026 veröffentlichte Entwurf behält 14 Monate. Texte, die von 12 Monaten sprechen, beschreiben einen früheren Plan, nicht den aktuellen Entwurf.
Monate zwischen den Eltern aufteilen
Paare teilen zunächst 12 Basis-Monate; zwei Partnermonate setzen einen Einkommenswegfall für mindestens zwei Lebensmonate voraus.
WeiterlesenAlleinerziehende
Alleinerziehende erhalten alle 14 Basis-Monate (statt 12 + 2 Partnermonate), wenn ihr Erwerbseinkommen in zwei Monaten sinkt
WeiterlesenFrühgeburt
1 bis 4 zusätzliche Basis-Monate je nach Vorzeitigkeit
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