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Elterngeld beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der Elterngeldantrag umfasst 23 Seiten deutsche Bürokratie. Diese Anleitung führt dich durch jeden Abschnitt: welche Unterlagen du brauchst, wann du einreichst, welche Felder am wichtigsten sind und wie du die Fehler vermeidest, die deine Zahlung verzögern oder verringern.

Marijke Reed
Marijke Reed
Aktualisiert am Juni 2026 · 12 Min. Lesezeit
Elterngeld beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Stelle den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt, sonst verlierst du diese frühen Monate dauerhaft. Sie lassen sich später nicht mehr zurückholen.
  • Beide Elternteile müssen den Antrag unterschreiben, auch wenn vorerst nur ein Elternteil Elterngeld bezieht.
  • 13 Bundesländer nutzen das Bundesformular. Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen haben eigene Landesformulare.
  • Die Bearbeitung dauert 4 bis 8 Wochen. Ein vorläufiger Bescheid ist üblich, wenn dein Steuerbescheid noch nicht vorliegt.
  • Die 175.000-Euro-Einkommensgrenze gilt pro Person UND als gemeinsame Summe für Paare. Übersteigt ein Elternteil oder das gemeinsame zvE 175.000 Euro, entfällt der Anspruch.

Wann beantragen: die 3-Monats-Regel

Elterngeld wird nicht automatisch gezahlt. Du musst es beantragen, und der Zeitpunkt ist wichtiger, als die meisten Eltern denken.

Die 3-Monats-Rückwirkung (§7 Abs. 1 BEEG): Elterngeld kann nur rückwirkend für die 3 Lebensmonate des Kindes vor deinem Antragsdatum gezahlt werden. Lebensmonate laufen von Geburtstag zu Geburtstag (z. B. Geburt am 15. Januar bedeutet, Monat 1 läuft vom 15. Januar bis 14. Februar). Stellst du den Antrag, wenn dein Baby 5 Monate alt ist, sind die Lebensmonate 1 und 2 dauerhaft verloren. Du bekommst sie später nicht zurück.

Die praktische Frist: Willst du Elterngeld ab der Geburt (Monat 1), musst du den Antrag stellen, bis dein Kind 3 Monate alt ist. Die meisten Stellen datieren deinen Antrag auf den Tag, an dem eine vollständige Akte eingeht, nicht auf den Poststempel. Plane also Zeit für den Postweg ein.

Warum es immer besser ist, früh zu beantragen:

  • Du sicherst dir sofort deinen vollen Anspruch ab dem Geburtsmonat
  • Die Bearbeitung dauert 4 bis 8 Wochen, ein früher Antrag bedeutet also, dass das Geld früher kommt
  • Fehlen Unterlagen, hast du Zeit, sie nachzureichen, ohne Monate zu verlieren
  • Du kannst deine geplanten Monate später noch ändern (solange der jeweilige Lebensmonat noch nicht abgelaufen ist)

Bereite alles vor der Geburt vor: Sammle deine Gehaltsabrechnungen, die Arbeitgeberbescheinigung und deine Aufenthaltsdokumente in den letzten Wochen der Schwangerschaft. Den Großteil des Formulars kannst du schon vor der Geburt ausfüllen und die Geburtsdaten samt Geburtsurkunde ergänzen, sobald sie da sind.

Ein Hinweis zum Mutterschutz: Beziehst du Mutterschaftsgeld, fallen diese Wochen in die Mutterschutzfrist. Die Monate, die sich mit dem Mutterschutz überschneiden, gelten automatisch als Basiselterngeld-Monate. Deine Elterngeld-Uhr läuft also ab der Geburt, unabhängig davon, wann der Mutterschutz endet.

Welche Unterlagen du brauchst

Das Antragsformular nennt die benötigten Unterlagen an jeder relevanten Stelle. Hier die vollständige Checkliste für die meisten Situationen.

Alle Antragsteller:

  • Geburtsurkunde im Original. Das ist die spezielle Ausfertigung für Elterngeldzwecke, die das Standesamt ausstellt, nicht der Geburtsnachweis aus dem Krankenhaus. Sie muss das Original sein, keine Kopie.
  • Gehaltsabrechnungen (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen) für die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Als Mutter sind das die 12 Monate vor Beginn deines Mutterschutzes. Als Vater oder nicht gebärender Elternteil sind es die 12 Monate vor dem Geburtsmonat.
  • Deine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Du findest sie auf jedem früheren Steuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Angestellte Mütter:

  • Mutterschaftsgeld-Bescheinigung deiner Krankenkasse mit dem täglich gezahlten Betrag
  • Arbeitgeberbescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Bestätigung des Arbeitgebers über deine geplante Auszeit: ab wann du nicht mehr arbeitest und mit welcher Stundenzahl du gegebenenfalls zurückkehrst

Nicht-EU-Bürger:

  • Kopie deines aktuellen Aufenthaltstitels (Aufenthaltstitel)
  • Wird dein Titel gerade verlängert, lege die Fiktionsbescheinigung bei (Überbrückungsnachweis, dass du die Verlängerung beantragt hast)

Selbstständige Eltern:

  • Steuerbescheid (Einkommensteuerbescheid) für das letzte abgeschlossene Steuerjahr
  • Liegt der Steuerbescheid noch nicht vor, kannst du eine Erklärung der voraussichtlichen Einkünfte einreichen. Die Stelle erlässt dann einen vorläufigen Bescheid und korrigiert später.

Beamte:

  • Bescheinigung über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes
  • Bescheinigung über einen etwaigen Zuschuss zu diesen Dienstbezügen

Frühgeburten:

  • Ärztliches Attest von Arzt oder Hebamme, das den ursprünglichen errechneten Geburtstermin und das tatsächliche Geburtsdatum bestätigt. Frühgeburten (mindestens 6 Wochen vor Termin) schalten zusätzliche Bezugsmonate frei.

Zwillinge oder Mehrlinge:

  • Geburtsurkunden aller gleichzeitig geborenen Kinder. Der Antrag fragt nach der Gesamtzahl.

Reiche von allem Kopien ein, außer von der Geburtsurkunde, die im Original eingereicht werden muss. Die Elterngeldstelle schickt dir das Original nach der Bearbeitung zurück.

Das Antragsformular erklärt

Das Bundesformular (Antragsversion April 2025) umfasst 23 Seiten. Hier steht, was jeder größere Abschnitt abdeckt und welche Felder für die meisten Antragsteller am wichtigsten sind.

Abschnitt 1: Angaben zum Kind Name des Kindes, Geburtsdatum und ob das Kind eine Frühgeburt ist oder eine Behinderung hat. Hier hängst du die Geburtsurkunde an. Bei Mehrlingen führst du alle Kinder auf.

Abschnitt 2: Angaben zu den Eltern Beide Elternteile füllen diesen Abschnitt aus, auch wenn nur einer den Antrag stellt. Die Unterabschnitte decken ab:

  • 2.a: Status als Alleinerziehende (ankreuzen, falls zutreffend, und Nachweis der Steuerklasse II beilegen)
  • 2.b: Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Familienstand beider Elternteile
  • 2.c: Deutsche Wohnanschrift. Beide Elternteile müssen eine deutsche Adresse haben, außer es greift eine Ausnahme.
  • 2.e: Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen (zvE) im Jahr vor der Geburt. Hier erklärst du, ob die 175.000-Euro-Grenze erreicht ist. Lege den Steuerbescheid bei, falls du ihn hast.
  • 2.f: Wer stellt den Antrag: beide Eltern gemeinsam, oder einer jetzt und der andere wird später festgelegt
  • 2.g: Staatsangehörigkeit. Nicht-deutsche Staatsangehörige füllen die Anlage zur Staatsangehörigkeit aus.

Abschnitt 3: Wohnsitz des Kindes Bestätige, dass das Kind bei dir lebt. Für die meisten Familien unkompliziert.

Abschnitte 4 bis 6: Erwerbstätigkeit und Arbeitszeit in den Bezugsmonaten Für jeden Monat, in dem du Elterngeld beziehst, erklärst du, ob du arbeitest und wie viele Stunden pro Woche. Die 32-Stunden-Grenze wird hier geprüft. Planst du eine Teilzeitrückkehr, trage deine voraussichtlichen Stunden ein. Stehen deine Stunden noch nicht fest, kannst du schätzen und später aktualisieren.

Abschnitt 7: Einkommen im Bemessungszeitraum Bei Angestellten berechnet die Stelle dein Elterngeld-Netto aus deinen Gehaltsabrechnungen. Du bestätigst die erfassten Monate. Sollen Monate ausgeklammert werden (Mutterschaftsgeld-Monate, Elterngeld-Monate für ein Geschwisterkind, schwangerschaftsbedingte Krankheitszeiten), markierst du sie hier. Diese Monate auszuklammern erhöht dein berechnetes Einkommen oft deutlich, weil sie durch frühere, besser bezahlte Monate ersetzt werden.

Abschnitt 8: Auswahl von Variante und Monaten Das ist der folgenreichste Abschnitt. Du wählst:

  • Welche Monate jeder Elternteil nimmt
  • Ob du für jeden Monat Basiselterngeld oder ElterngeldPlus willst
  • Ob du den Partnerschaftsbonus beantragst

Du kannst diese Entscheidungen später ändern, solange der jeweilige Lebensmonat noch nicht abgelaufen ist. Es lohnt sich aber, deinen Plan hier sorgfältig durchzudenken. Nutze den Planer unter /guide, um die optimale Aufteilung zu finden, bevor du diesen Abschnitt ausfüllst.

Abschnitt 9: Geschwisterbonus Lebst du im Haushalt mit zwei Kindern unter 3 Jahren oder mit drei oder mehr Kindern unter 6 Jahren (das Neugeborene zählt mit)? Dann erhöht sich dein Elterngeld automatisch um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro (§2a Abs. 1 BEEG).

Abschnitt 10: Voller Anspruch für Alleinerziehende Alleinerziehende können alle 14 Monate (oder den entsprechenden Wert in Plus-Monaten) ohne Partner beziehen. Dieser Abschnitt schaltet diesen Anspruch frei.

Abschnitt 11: Partnerschaftsbonus Beide Elternteile bestätigen, dass sie in den Bonusmonaten gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten. Lies die Voraussetzungen genau, bevor du dich festlegst: Fällt ein Elternteil in einem Monat aus diesem Bereich, ist der Bonus für diesen Monat verloren und kann zurückgefordert werden.

Abschnitt 12: Einwilligung zur Datenübermittlung Du kannst einwilligen, dass deine Krankenkasse die Mutterschaftsgeld-Daten direkt an die Elterngeldstelle übermittelt, ohne die Papierbescheinigung. Praktisch, wenn du die Bescheinigung noch nicht erhalten hast.

Abschnitt 13: Unterschriften Beide Elternteile unterschreiben. Der Antragsteller unterschreibt als Hauptantragsteller. Der andere Elternteil unterschreibt, um zu bestätigen, dass er vom genutzten Budget weiß und nicht mehr beansprucht als der Rest (§7 Abs. 3 BEEG). Ausnahmen: Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht und Fälle nach §4c, in denen ein Elternteil Anspruch auf den alleinigen Bezug der Partnermonate hat.

Wo du deinen Antrag einreichst

Du beantragst Elterngeld bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes, in dem dein Kind lebt. Es gibt keine bundesweite Stelle. Jedes Bundesland verwaltet das Elterngeld eigenständig.

Welches Formular du nutzt:

13 der 16 Bundesländer akzeptieren das Bundesformular. Drei Länder haben eigene Formulare:

  • Baden-Württemberg: nutzt ein eigenes Landesformular
  • Bayern: nutzt ein eigenes Landesformular
  • Nordrhein-Westfalen (NRW): nutzt ein eigenes Landesformular

Für alle anderen Länder (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) gilt das Bundesformular.

Das passende Formular und die Adresse deiner Stelle findest du über das Familienportal (das offizielle Portal der Bundesregierung). Auch dein örtliches Standesamt oder ein Krankenhaus mit Geburtsstation kann dich weiterleiten.

Online oder per Post:

Alle 16 Länder bieten eine Form des digitalen Antrags an. Der Grad der digitalen Integration ist unterschiedlich:

  • Manche Länder haben einen vollständig geführten digitalen Assistenten, der durch das Formular leitet, Eingaben prüft und das Hochladen von Unterlagen erlaubt
  • Andere akzeptieren ein gescanntes PDF per E-Mail oder über ein Portal
  • Einige verlangen weiterhin das Papierformular per Post oder zur Abgabe in der Stelle

Wichtig: Reiche nicht über das Online-Tool der Bundesregierung ein, wenn dein Land ein eigenes Formular nutzt. Geh direkt den offiziellen Weg deines Bundeslandes.

Persönliche Abgabe:

Wenn du bei einem Abschnitt unsicher bist, bieten die meisten Elterngeldstellen eine persönliche Beratung an. Bring alle Unterlagen mit, und ein Mitarbeiter hilft dir beim Ausfüllen. Manche Stellen verlangen einen Termin.

Zuständige Stelle: Der Antrag wird von der Elterngeldstelle am Hauptwohnsitz des Kindes bearbeitet. Ziehst du nach dem Einreichen, aber vor Abschluss der Bearbeitung in ein anderes Bundesland um, informiere beide Stellen.

Häufige Fehler, die deine Zahlung verzögern oder verringern

Das sind die Fehler, die die Elterngeldstelle am häufigsten sieht. Jeder einzelne führt entweder zu einer Verzögerung (die Stelle schickt den Antrag zur Korrektur zurück) oder zu einer niedrigeren Zahlung.

Falsche Steuerklasse in der Einkommensberechnung Die Stelle berechnet dein Elterngeld-Netto mit der Steuerklasse, die du im Bemessungszeitraum hattest, nicht mit der aktuellen. Hast du in den 12 Monaten vor der Geburt die Steuerklasse gewechselt, zeigen deine Gehaltsabrechnungen in verschiedenen Monaten verschiedene Klassen. Achte darauf, dass deine Abrechnungen zu den Klassen passen, die du angibst. Ein Wechsel in Steuerklasse III kurz vor der Geburt kann das Elterngeld-Netto deutlich erhöhen, aber nur, wenn der Wechsel früh genug erfolgte, um in den Monaten des Bemessungszeitraums aufzutauchen.

Die Unterschrift des Partners vergessen Abschnitt 13 des Formulars verlangt die Unterschrift beider Elternteile, auch wenn nur ein Elternteil den Antrag stellt. Regelmäßig kommen Anträge ohne die Unterschrift des Partners bei der Stelle an. Die Stelle schickt das Formular zurück, und der Prozess beginnt von vorn. Ist dein Partner im Ausland oder nicht erreichbar, kannst du ihm das Formular zur Unterschrift schicken und es vor dem Einreichen zurückgeben lassen.

Fehlende Mutterschaftsgeld-Bescheinigung Die Mutterschaftsgeld-Bescheinigung der Krankenkasse ist ein eigenes Dokument, getrennt von deiner Versichertenkarte oder Mitgliedsbestätigung. Gesetzlich versicherte Mütter müssen diese Bescheinigung eigens für den Elterngeldantrag anfordern. Ohne sie kann die Stelle die Anrechnung nicht korrekt berechnen und legt deinen Antrag auf Eis.

Monate nicht aus dem Bemessungszeitraum ausklammern Fiel in einen der 12 Bemessungsmonate Mutterschaftsgeld, Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind oder ein Einkommensverlust wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit, kannst du die Stelle bitten, diese Monate auszuklammern und durch frühere zu ersetzen (§2b BEEG). Viele Eltern übersehen das. Die ausgeklammerten Monate zählen als null Einkommen und ziehen deinen Durchschnitt nach unten. Sie auszuklammern und besser bezahlte frühere Monate zu nutzen, kann deine Elterngeld-Höhe spürbar steigern.

Basiselterngeld für Monate wählen, in denen du in Teilzeit arbeitest Basiselterngeld wird im Bezugsmonat auf das Erwerbseinkommen angerechnet. Planst du eine Teilzeitrückkehr, ist ElterngeldPlus für diese Monate fast immer die bessere Wahl. Der Grundbetrag ist halb so hoch, aber die Anrechnung ist anteilig milder, sodass dir mehr von deinem gemeinsamen Einkommen bleibt.

Partnerschaftsbonus ohne feste Arbeitsregelung beantragen Die Bonusmonate werden im Nachhinein streng geprüft. Liegt ein Elternteil in einem Bonusmonat außerhalb des Bereichs von 24 bis 32 Stunden pro Woche, muss der Bonus für diesen Monat zurückgezahlt werden. Beantrage den Bonus nur, wenn dein Arbeitgeber die Stunden schriftlich bestätigt hat.

Eine unvollständige Akte einreichen Die Uhr deiner 3-Monats-Rückwirkung beginnt, wenn die Stelle einen vollständigen, bearbeitbaren Antrag erhält. Eine Akte, der wichtige Unterlagen fehlen, setzt die Uhr nicht in Gang. Reiche alles auf einmal ein. Ist ein Dokument wirklich nicht verfügbar (zum Beispiel der Steuerbescheid des Vorjahres, der noch nicht ergangen ist), lege eine schriftliche Erklärung bei.

Nach dem Einreichen: was als Nächstes passiert

Sobald die Elterngeldstelle deinen vollständigen Antrag erhalten hat, kannst du Folgendes erwarten.

Bearbeitungszeit: In der Regel 4 bis 8 Wochen, je nach Bundesland und aktueller Auslastung der Stelle. Manche Stellen, besonders in Großstädten, brauchen in Stoßzeiten länger (Geburten im Herbst und Winter ballen sich tendenziell). Ein unvollständiger Antrag setzt die Uhr zurück, sobald die fehlenden Unterlagen eintreffen.

Der Bescheid: Du erhältst eine schriftliche Entscheidung (Bescheid) per Post. Dieses Schreiben nennt den monatlichen Betrag, die bewilligten Monate und welche Variante (Basis oder Plus) für jeden Monat gilt. Lies ihn genau. Prüfe, ob Monate, Beträge und Varianten zu dem passen, was du beantragt hast.

Vorläufiger vs. endgültiger Bescheid: Lag dein Steuerbescheid für das maßgebliche Jahr zum Zeitpunkt deines Antrags noch nicht vor, erlässt die Stelle einen vorläufigen Bescheid. Du erhältst trotzdem Zahlungen in der genannten Höhe. Sobald der endgültige Steuerbescheid vorliegt, erlässt die Stelle einen endgültigen Bescheid.

  • Ist der endgültige Betrag höher, erhältst du eine Nachzahlung
  • Ist der endgültige Betrag niedriger, kann es zu einer Nachforderung kommen (du musst die Differenz zurückzahlen)

Das kommt häufiger bei Selbstständigen vor und bei allen, deren Einkommen von Jahr zu Jahr schwankt.

Wenn du eine Nachforderung erhältst: Ignoriere sie nicht. Wende dich an die Elterngeldstelle und bitte um die Berechnung. Hältst du sie für falsch, hast du einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Benenne klar, welche Zahlen du anzweifelst und warum. Kannst du den vollen Betrag nicht sofort zahlen, lässt sich meist eine Ratenzahlung vereinbaren.

Änderungen melden: Nach dem Einreichen deines Antrags bist du gesetzlich verpflichtet, der Elterngeldstelle alle Änderungen mitzuteilen, die deinen Anspruch betreffen. Dazu gehört:

  • Mehr als 32 Stunden pro Woche in einem Bezugsmonat zu arbeiten
  • Zusätzliches Einkommen zu erhalten, das im Antrag nicht angegeben war
  • Eine Änderung deines Wohnsitzes oder des Wohnsitzes des Kindes
  • Eine Änderung der Situation deines Partners, die das gemeinsame Budget betrifft

Änderungen nicht zu melden, kann zu Rückforderungen führen und in schweren Fällen zu Strafen nach §60 SGB I.

Deinen Monatsplan ändern: Du kannst deine gewählten Monate anpassen, zwischen Basis und Plus wechseln oder Partnerschaftsbonus-Monate hinzufügen oder streichen, solange der jeweilige Lebensmonat des Kindes noch nicht abgelaufen ist. Änderungen für bereits vergangene Monate sind nur in sehr begrenzten Fällen möglich.

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